Gerichtskampfteil aus Talhoffers Thott 290

Hier noch der Teil über den Gerichtskampf wie er sich in Talhoffers Thott 290 findet. Auch hier bitte ich evtl. Fehler in der Übersetzung zu entschuldigen und bin für Verbesserungsvorschläge der Übersetzung dankbar. Die Rubizierungen habe ich aus dem Original übernommen.

Hans Talhoffers Thott 290 2° (1459)

Hier findet man geschrieben vom Kämpfen.
Item, nun ist es so das Sie den Gerichtskampf per Verordnung verbieten
So hat es doch die Gewohnheit her gebracht das Kaiser, Könige, Fürsten
und Herren es noch gestatten und kämpfen lassen und dazu ihren Schutz
geben.
Besonders um etliche Sachen und Artikel wie sie im folgenden beschrieben
sind,
Item zum ersten mal da sich keiner gern in der Öffentlichkeit durch Worte seine
Ehre beschneiden lässt von jemandem der sein Standesgenosse ist,
er hat mit ihm zu kämpfen auch wenn er nicht von ihm kommt,
darum ist kämpfen Mutwille.
Item der Sachen und Artikel sind sieben um derentwillen man noch
zu kämpfen pflegt.

Item das erste ist Mord
Das andere Verrat
Das dritte ist Ketzerei
Das vierte Treulosigkeit seinem Herrn gegenüber
Das fünfte ist Vertrauensbruch in Streit oder ähnliches
Das sechste Betrug
Das siebte Belästigung von Jungfrauen oder Frauen

Item fordert ein Mann einen anderen zum Kampf,
so soll er vor Gericht kommen und durch fürsprechen
seine Sache darlegen um die er den Mann anklagt.
Und soll den Mann beim Taufnamen und Zunamen nennen.
So ist es Recht.
Das er ihn vor Gericht lädt und zu diesem Zeitpunkt beklagt
uff deren gerichten nach ain ander kumt er denn
mit und uanttwurt sich nach nymant von sinen
wegen so mag er sich fürbaß mit mer veranttwurten
Es sei denn er beweißt erhrhafte Not wie Recht ist so soll
man ihn verurteilen wie ser in daz sin bott
und halb landes begriffen haut
Danach wie die Klage lautet, so soll Urteil auch gehen.

Item der auf den drei Gerichten zum Kampf geforderte und zu
der Antwort kommt und leugnet wessen man ihn angesprochen
hat, also behauptet er sei unschuldig und sagt das dies
nicht wahr sein.
Und dies mit kämpfen erhärten will und das auf die Weise in welcher
es Recht ist im Land in dem gekämpft werden soll.
Fordert mit Urteil seinen Lehrtag so werden im sechs Wochen Lehrzeit
gegeben und vom Gericht noch mal vier Tage erteilt.
Nach dieser Zeit sollen sie kämpfen wie es im Land Gewohnheit und
Recht ist.
Item verabreden sich zwei Männer willkürlich zum Kampf vor Gericht,
gibt man ihnen auch sechs Wochen Lehrtag und man soll sie mit
Frieden Belegen.
Und welcher den Frieden bricht über den richte man zum Kampf
als Recht ist, wenn einer den anderen mit Recht besiegt hätte.
Item wenn ein Mann zum Kampf gefordert wird der edler
ist als derjenige der ihn fordert so kann der edlere den Kampf ablehnen.
Ebenso kann man den Kampf mit einem Rechtlosen ablehnen.
Spricht aber ein edler einen niederen kempflich an, so kann dieser
den Kampf nicht ablehnen.

Item wenn aber zwei Männer nicht miteinander kämpfen wollen und
welcher der beiden dem andere wohl ausweichen mag
Item wenn zwei Männer bis ins fünfte Glied mit einander verwandt sind,
oder näher, dann mögen die rechtlich nicht gegeneinander kämpfen.
Dies müssen sieben Männer schwören deren Vater oder Mutter halb
Verwandte sind.

Item wie aber einer den anderen den Kampf abschlagen mag mit solchem
Grund wie hier geschrieben steht.
Item wenn einer lahm ist oder böse Augen hat und zum Kampf angesprochen
wird der mag sich auch wohl behelfen und dem gesunden ausweichen.
Es sei denn das weise Leute  gelich nach der Person machen und das
müssen weise Leute auf ihren Eid tun müssen und damit glich machen.
Es mag auch der Lahme oder der mir den bösen Augen wohl einen an ihrer
statt gewinnen der für sie kämpft.
Item, wenn also die sechs Wochen um sind und der letzte Tag gekommen ist den der Richter beschieden hat an dem sie kämpfen sollen.
So sollen die beiden vor den Richter kommen mit solcher ertzögen und in solcher acht wie
es die Gewohnheit und das Recht lehrt, im Land in dem sie kämpfen sollen.
Oder wie sie es vereinbart haben.
Item, etc
Item so soll da der Kläger schwören das der andere der Sachen derer er ihn beschuldigt
auch wirklich schuldig sei.
So soll man einen Ring machen und gieß wartten und Urteil geben nach weiser Leute Rat und
nach Landes Gewohnheit und wo auf den Tag in den Ring nicht kommt den urteilt man
sieglos es hinderte ihn denn ehrhafte Not die soll er beweisen wie es Recht ist.

Hier steht wie man sich halten soll wenn die Kämpfer in den Ring
kommen.
In der Stunde und zu der Zeit da man pheindiglich (ernsthaft/feindlich) kämpfen soll.

Wenn die Kämpfer nun in den Ring gekommen sind soll der Richter von Stund an alle
Störung und Lärm streng verbieten bei Leib und Gut und soll nicht gestatten
das man einem der beiden zur Hand geht und soll ihnen beiden machen so er imer gelichest mag ungerede.

Das ist was Recht ist, wenn einer der Kämpfer aus dem Ring flüchtet oder getrieben wird.

Item, welcher der Kämpfer aus dem Ring kommt ehe der Kampf zu Ende ist, ob er von dem anderen daraus geschlagen wird oder flüchtet oder wie auch immer er aus dem Ring kommt, oder ob die Sache zugibt deren man ihn mit Recht angesprochen hat, den soll man sieglos urteilen.
Oder wer den anderen erschlägt oder tötet der hat gesiegt.
Diesem soll man Richten wie es im Lande Gewohnheit und Recht ist um das sie gekämpft haben.

Nun Merck auf diese Punkte die dringend verstanden werden sollen

Item, als erstes sollst du den Meister wohl erkennen der dich lehren will. Das seine Kunst Gut und verlässlich ist. Das er fromm ist und dich nicht übervorteilt und nicht verkürzt in die Lehre nimmt. Und weiß die Waffen zu zerbraiten (damit um zu gehen?) mit denen er kämpfen will.
Auch soll er den Meister nicht aufnehmen er schwöre denn seinen frommen zwerbent und seinen Schaden zwendent des gleichen soll er dem Meister wiederum schwören seine Kunst nicht weiter zu lehren.

Hier merck auf den Meister

Item der Meister der einem untersteht zur Lehre der soll das Wissen haben den Mann wohl einzuschätzen den er unterrichten soll. Ob er  schwach ist oder stark, ob er jähzornig ist oder sanftmütig im Herz. Und wenn du ihn wohl beurteilt hast im Herzen und der Arbeit welche er uermag (vermag?), danach sollst du ihn lehren das es ihm seinem Feind gegenüber nützt.


Auch sollen der Kämpfer und sein Meister sich hüten das sie sich von niemand sehen lassen.
Besonders mit den Waffen mit denen sie arbeiten und sich beide hüten vor viel Gesellschaft und von dem Fechten wenig sagen das kein abmercken davon kommt.

Von Kundschaft.

Wie der Kämpfer und sein Meister Kundschaft möchte zu haben zu rem widertal (über ihren Wiederpart?) was sein Wesen ist. Ob er stark oder schwach ist, jähzornig oder nicht und wie sein touff hieß ob man wölt daraus brattiuern oder vechnen (rechnen?). Es ist auch nottürfftig zu wissen was sein Meister ihn lehrt, damit man weiß womit man achten mag.

Wenn er nun gelehrt ist und in die Schranken gehen soll.

So soll er zuerst beichten, danach soll der Priester ihm eine Messe lesen von unserer Jungfrau und Sankt Georg und der Priester soll ihn segnen und Sankt Johannes myne und dem Kämpfer geben.
Danach soll der Meister ihn ernstlich versüchen und ihn unterrichten worauf er bliben soll und soll ihn auf nichts anderes zu achten heißen als auf seinen Feind und diesen ernstlich (aufmerksam?) anschauen.

Merck auf das infüeren

Item wenn der Mann in die Schranken tritt soll er mit dem rechten Fuß ein Kreuz machen und mit der Hand eines an der Brust. Und soll vorwärts schreiten im Namen des Vaters des Sohnes und des Heiligen Geistes.

Dann übernehmen ihn die grieß wartten und führen ihn gegen die Sonnen herum. So soll dann der Kämpfer die Fürsten und die Herren bitten und die um den Ring stehenden das sie ihm helfen Gott zu bitten ihm den Sieg zu geben gegen seinen Feind so wahr er im Recht ist.

Danach soll man ihn in den Sessel setzen.

Wenn er sitzt soll man vor ihn ein Tuch spannen und seine Bahre hinter ihm an die Schranken stellen und seine gwer (Waffen?) sind wohl gehängt und gerichtet nach nottürfft (benötigt?).

Die grieß wartten oder tapffer

Der Meister und die grieß wartten sollen mercken auf den Richter oder auf den der den Kampf anlaufen (leiten?) wird. Wenn er zum ersten mal ruft so soll er den Mann heißen aufstehen und das Tuch von ihm ziehen (Soll das Tuch beim zweiten Ruf weg gezogen werden). Und wenn er zum dritten mal ruft soll er ihn heißen hin zu gehen und ihn Gott empfehlen.

Von dem Nachrichter

Item der Kämpfer sol darauf achten das kein Körperteil über den Ring oder die Schranken ragt denn was darüber ragt schlägt der Nachrichter der an der Schranke steht ab ab mit Recht wofür er angerufen wird.

Talhoffer

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