Posted By Clemens on 5. November 2011
Mittelalterliche Städte mussten ihre Interessen teils auch mit Gewalt durchsetzen und sich natürlich sich natürlich auch gegen Gewalt schützen. Hinzu kam ihre Vasallenpflicht gegenüber dem Landesherrn. Dazu bedurfte es sowohl einer Schutzanlage als auch einer Heeres. Die Aufgabe der Schutzanlage erfüllte die Stadtmauer, samt Gräben, Hügeln und Wehrtürmen. Die Aufgabe des Heeres erfüllte das Bürgerliche Aufgebot, welches aus Bürgern der Stadt Berlin Cöln und in den Städten lebenden Rittern die der Stadt verpflichtet waren bestand. Gelegentlich wurde das städtische Heer auch durch Söldner verstärkt.
Im folgenden will ich beschreiben wie die Städte Berlin und Cöln gesichert, und wie das städtische Aufgebot organisiert war.
Das Brandenburgische Aufgebot im allgemeinen
Das Brandenburgische Aufgebot welches auf Verlangen des Landesherrn zusammengezogen wurde setzte sich aus drei Teilen zusammen, dem Landesaufgebot, den Soldtruppen und dem Lehnsaufgebot.
Das Landesaufgebot setzte sich aus dem Bauernstand und dem städtischen Bürgertum zusammen, die Soldtruppen aus Söldnern, welche lediglich für einen
festgesetzten Zeitraum verpflichtet wurden und das Lehnsaufgebot aus in der Mark ansässigen Rittern und ihrem Gefolge die dem Landesherrn Roßdienst schuldeten. Später, nachdem die Ritter immer mehr ihrer Lehnsgüter z.B. an reiche Bürger verkauften, ging der Roßdienst, mit Überschreibung der Lehnsgüter an diese über.
Da es sich bei dem bäuerlichen Teil des Aufgebots um den im Waffenhandwerk am schlechtesten ausgebildeten Teil des Heers handelte, wurden diese auch oft zu Erdarbeiten wie Gräben ausheben, Brücken schlagen und ähnlichem herangezogen. Sie mussten aber auch und vor allem den Dienst mit der Waffe leisten. Gelegentlich befreiten sich einzelne Städte oder Dörfer auch durch Geldzahlungen von der Pflicht der Heerfolge. Dies hatte jedoch stets nur einen vorübergehenden Charakter und wurde im Bedarfsfall wieder verworfen.
Manche Stadt befreite sich auch durch Zahlungen teilweise aus der Aufgebotspflicht. So das sie zwar zur Verteidigung der Mark noch ein Aufgebot aufzubringen hatte. Sich aber an Heerzügen außerhalb der Mark nicht beteiligen musste. So z.B. im Jahre 1232 die Stadt Müncheberg.
Seit dem 14. Jahrhundert wurde es üblich das die einzelnen Städte der Mark Brandenburg dem Landesherrn ein festes Kontingent an Fußvolk zu stellen hatten, welches dieser über die Landesgrenzen hinaus führen durfte. Im Notfall konnte dieses Kontingent jedoch auch überschritten werden. Sollte der Feind mit Macht einrücken, hatten die Aufgebotspflichtigen aufzubieten was nur irgendwie geht.
In der Regel hatten die brandenburgischen Städte jeden vierten wehrfähigen Mann für das Aufgebot aufzubieten. Mal mehr, mal weniger. Es gab auch keinen klaren Maßstab wie viel Mann gestellt werden mussten. Dies scheint eine individuelle Verhandlungssache gewesen zu sein. Auch muss man nicht davon ausgehen das die beteiligten das Aufgebot gern zusammen zogen. Hatten sie doch auch ihre regelmäßigen Geschäfte wahrzunehmen. So kam es immer wieder vor das von einzelnen Städten z.B. zu wenig oder gar keine Mannschaft kam. Das gesamte Heer welches die Städte der Mark Brandenburg aufzubieten hatten, soll sich auf rund 4000 Mann belaufen haben. Unter den Hohenzollern wurde dann auch eine Art Uniform eingeführt. Diese soll den Mann mittig in zwei Farben geteilt haben, eine Hälfte schwarz die andere weiß.
Den Hauptteil des brandenburgischen Heeres bildeten die Bürger der Städte und die Ritter. Die Bauern/ waren oft zu unerfahren im Waffenhandwerk, so war es denn auch üblich den bäuerlichen Teil des Aufgebotes eigentlich nur zusammen zu rufen wenn es um die Landesverteidigung ging oder Erdarbeiten zu verichten waren. Die Söldner wiederum verspürten keine Verbindung zur Heimat, bzw. Treue zu dieser und waren ziemlich teuer.
Die von den Rittern bewohnten Güter hatten eine feste Anzahl an Rößern, also berittener im Harnisch und unter Waffen zu stellen, deren Anzahl an der Größe des Gutes fest gemacht wurde. Später als die Güter verkauft und dabei auch teilweise geteilt wurden um sie unter mehreren Käufern aufzuteilen, ergab es sich das mancher auf
einmal nur ein ½ oder 1/3 Ross zu stellen hatte. In diesem Fall durften jedoch keine Söldner verpflichtet, werden sondern diejenigen welche die Verpflichtung gegenüber dem Landesherrn hatten, mussten sich einigen wer dann in den Krieg ziehen, wer das Ross stellen und wer für Proviant etc. zu sorgen hat. Auch zur Stellung von Rüstwagen waren die Gemeinden der Mark Brandenburg verpflichtet. Diese waren in der Regel mit vier Pferden bespannt und verfügten über zwei Drosten welche ihn führen. Auch hier war es möglich das kleinere Gemeinden sich diese Verpflichtung teilten. So das eine den Wagen als solchen stellte, eine andere die Pferde dazu tat und wieder eine andere ihn ausrüstete.
Innerhalb des Aufgebotes war die Mannschaft dergestalt aufgestellt das Familien zusammen aufgestellt wurden, Ritter von ihren Lehnsleuten und Knechten umgeben waren, usw. Wobei ihre jeweiligen Oberhäupter als Unterbefehlshaber fungierten.
Das Berliner Cölner Aufgebot
Obwohl ich im folgenden von dem Berliner Aufgebot rede, beziehe ich mich dabei auf das von den Städten Berlin und Cöln gemeinsam aufgestellte Aufgebot. Welches zwar zunächst jeweils in der jeweiligen Stadt organisiert war (bis die Städte Verwaltungstechnisch vereinigt wurden), die aber dann gemeinsam ausrückten.
Vom Kern her bestand das Berliner Aufgebot aus Fußvolk. Um der Aufgebotspflicht nachkommen zu können war ein jeder Bürger verpflichtet in seinem Haus eine Grundausstattung an Waffen und Rüstzeug zu halten. Diese wurde in Abständen in Form einer Musterung überprüft, wofür ein beim Rat angestellter Musterer zuständig war. Aber auch das Rathaus verfügte über eine Rüstkammer in ihr fanden sich Armbrüste, ab dem 14. Jahrhundert auch Büchsen, Hieb-, Stich-, und Stangenwaffen und Harnischteile. Zur Pflege, Verwaltung und Ausgabe dieser hatte der Rat der Stadt eigens einen Armbustier und einen Zeugwart angestellt. Die Schusswaffen wurden von einem Ratsmitglied an die Schützen des Aufgebots ausgegeben. Mit den im Rathaus lagernden Hieb-, Stich-, und Stangenwaffen und Harnischteilen wurden die Stadtbewohner ausgestattet welche nicht das volle Bürgerrecht hatten und somit auch nicht verpflichtet waren Waffen in ihren Häusern zu haben.
Ebenfalls in den Rathäusern aufbewahrt wurden die Stadtbanner und die Bürgerfahnen.
Im Berliner Erbrecht war geregelt das der erst geborene Sohn neben dem Hergewete des Vaters, welches aus einer Waffe nach vermögen, dem besten Harnisch nebst einem Helm bestand, auch ein gesatteltes Pferd erben sollte.
Die Bewaffnung des Berliner Aufgebots bestand hauptsächlich aus Bögen, Armbrüsten, Schwertern, Äxten, Hellebarden und Spießen. Ab dem 14. Jahrhundert tauchten die ersten Pulverschießwaffen auf und wurden im 15. Jahrhundert vermehrt eingesetzt.
Geführt wurde das Aufgebot durch Hauptleute und Führer welche aus ihrer Mitte der Bürger oder den Ratsmannen gewählt wurden. Die Söldner welche im Dienst der Stadt standen und im Bedarfsfall das Aufgebot verstärkten wurden von Rittern geführt. Von diesen standen einige im Dienst der Stadt. Die Söldner wurden jedoch nur im Bedarfsfall angeworben und nach Beilegung der bewaffneten Streitigkeiten wieder entlassen. Man kann jedoch davon ausgehen das die Städte bemüht waren den Einsatz von Söldnern zu vermeiden. Da Herrenlose Söldner die nach ihrer Entlassung im Land umher streiften auch immer wieder für Unfrieden sorgten und des öfteren Gewalttaten von ihnen ausgingen. Im Falle eines Aufgebots auf Verlangen des Landesherrn hatten die Hauptleute und Führer nur so lange die Befehlsgewalt über das Aufgebot bis sie sich der Truppe des Landesherrn angeschlossen hatten. Ab der Zusammenführung unterstand das Aufgebot der Befehlsgewalt des Landesherrn.
Gekleidet war das Aufgebot, zumindest in den Zeiten der Hohenzollern in den Farben schwarz und weiß. Auch das Stadtbanner und die Bürgerfahnen trugen diese Farben.Das Stadtbanner muss ziemlich groß gewesen sein. Aus einer Rechnung von 1571 geht hervor das für die Anfertigung eines Stadtbanners 46 Ellen schwarzen und weißen Zindels verwendet wurden. Von gleicher Farbe und gleichen Stoff waren die Feldzeichen der Hauptleute und Führer.
Angelehnt an die Farben der Hohenzollern wird das Stadtbanner wahrscheinlich schwarz weiß geviertelt gewesen sein. Das darauf gezeigt Wappen wahrscheinlich das gemeinsame der Städte Berlin Cöln, ein Bär und ein Adler die sich umarmen gewesen sein.
Natürlich musste eine Truppe auch trainiert werden. Das Training mit den Schusswaffen wurde in Schützengilden organisiert. Diese hatten in den Kirchen der Stadt auch ihre eignen Altäre
Die Gilden hatten vor der Stadt Schießplätze auf denen sie das schießen mit Armbrüsten, Bogen und Büchsen übten.
Wie das Training mit den Stangenwaffen, Schwertern, usw. realisiert wurde ist nicht genau bekannt. Aber es gab neben den Schützengilden auch andere Verbrüderungen welche sich im Laufen, Stechen und Schlagen übten.
Aufgebote wurden aus verschiedenen Gründen aufgestellt. Sei es weil die Stadt bedroht wird, weil das Aufgebot ausrücken muss um einer verbündeten Stadt zu Hilfe zu eilen, weil es Räuber zu stellen gilt,, im Falle einer Fehde, oder weil die Stadt dem Landesherrn Vasallendienst schuldete.
Die Größe der zu stellenden Aufgebote
1450 forderte Friedrich II. Von Berlin Cöln Berittene und Rüstwagen wobei jedes Haus einen gerüsteten Mann zu stellen hatte.
In den Pommern Kriegen 1478 und 1479 mussten die Städte Brandenburg, Berlin und Frankfurt jede 400 Mann berittene, Fußvolk und Wagenknechte stellen. Diese sollten von Hauptleuten angeführt werden die aus Ratsmannen bestehen sollten.
Zu einer anderen Gelegenheit sollten 1479 zu Ostern Berlin Cöln, Prenzlow, Brandenburg und Frankfurt, jede 600 Mann mit hundert Pferden und zwei Haubitzen stellen.
1583 verlangte Kurfürst Johann Georg von der Stadt Berlin Cöln eine Aufstellung wie groß die Aufgebote gewesen sein die sie den bisherigen Kurfürsten zu stellen hatten. Dazu verlangte er das die Städte eine Aufstellung anfertigen sollen, wie sie und ihre Vorfahren zu Roß und zu Fuße gedient hätten. Dies sollten sie anhand ihrer Register belegen. Selbige Angaben machten sie.
Fußvolk
Berlin 200 Man
Cöln 100 Mann
Berittene
Berlin 10 Mann nebst Pferd
Cöln 5 Mann nebst Pferd
Es ist natürlich nicht sicher in wie weit diese Aufstellung auch für das 14. und 15. Jahrhundert gilt. Da jedoch die Rede von Vorfahren ist, könnte ich mir vorstellen das man mit Recht vermuten kann das es zumindest für einen großen Teil des 15. Jahrhunderts zutrifft.
Die Aufstellung und die weiter oben gezeigten Aufgebotsforderungen der Landesherrn zeigen aber das die Forderungen an Mannschaft auch größer sein konnten.
Berlin Cöln war wie erwähnt auch zur Stellung von Rüstwagen verpflichtet. Jeder Rüstwagen mussten mit folgendem bestückt sein. Hakenbüchsen, Äxten, Schaufeln, Radehaken, Ketten, Sensen, Sicheln, Hufeisen, beschlagene Pfähle und Vorräte. Weiterhin musste er über eine bewaffnete Mannschaft verfügen. Neben ihrer Funktion als Transportmittel wurden die Rüstwagen im Fall einer Feldschlacht benutzt um eine Barrikade zu bilden, welche teilweise mit Kanonen durchsetzt wurden. Die Wagen der Städte Berlin Cöln wurden auf den Stadthöfen beider Städte aufbewahrt.
Bereits im 14. Jahrhundert verfügte Berlin über Geschütze. Diese wurden aber ursprünglich nur zur Verteidigung der Stadt eingesetzt. Ins Feld wurden sie anfänglich nicht mitgeführt. Erst unter Kurfürst Friedrich II. wurden die Städte auch dazu verpflichtet Geschütze zu stellen. So mussten die die Städte Berlin Cöln 1479 im Krieg gegen die Pommern zusammen mit anderen Städten 600 Mann stellen. Wobei auf je 250 Mann eine Haubitze zu stellen war.
Die Ausgaben für die Aufgebote hatten die Städte selbst zu bestreiten. Was keine geringen Kosten verursachte. Mussten doch manchmal auch gefangene Bürger gegen Lösegeld ausgelöst werden.
Aber die Städte machten im Gegenzug, wenn alles gut lief auch Kriegsbeute. Und auch selbst gefangene. Welche bis zu ihrer Auslösung in den Türmen der Stadt gefangen gehalten wurden. Wobei die Kriegskosten, ebenso wie die Beute von den Städten Berlin Cöln 2/3 zu 1/3 verteilt wurden.
Die Stadtbefestigung
Bei Berlin – Cöln handelte es sich um eine Doppelstadt die sich an zwei Ufern der Spree befand. Auf der einen Seite Cöln, auf der anderen Berlin. Zur Spree hin verfügten die beiden Städte über keinerlei Befestigung. Lediglich an den Enden der Stadtmauer, dort wo sie auf die Spree stößt, war die Stadtmauer zumindest in Berlin jeweils ein gutes Stück an der Spree entlang in die Städte hineingezogen. Die Stadtmauer war aus Feldsteinen und Backsteinen gebaut, wobei der Backsteinanteil klar überwog.
Größtenteils verlief die Mauer in einer geraden Linie um die Städte herum. Nur an einigen Stellen verfügt die Stadtmauer über Stadt auswärts weisende runde Ausbuchtungen. Von der Stadt aus gesehen befanden sich links vom Stralower Tor in Berlin drei dieser Ausbuchtungen und zwischen dem Oderberger Tor und dem Jekol noch mal zehn davon. Im oberen Bereich der Stadtmauern entlang verlief ein Wehrgang der innen an den Mauern entlang führte. Teils war dieser gemauert, teils aber auch nur in Form einer Holzkonstruktion an der Mauerinnenseite angehängt. Im Durchschnitt war die Stadtmauer in etwa 6 Fuß dick und 30 Fuß hoch.
Zur Verstärkung der Stadtmauern waren sie in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen mit runden Türmen und Rechteckigen Weichhäusern versehen. Die Türme waren von unterschiedlicher Höhe, die größten wohl um die achtzig Fuß hoch. Die meisten der Türme verfügten über ein kegelförmig zugespitztes Dach.
Vor der Stadtmauer waren zwei breite Wassergräben hintereinander angelegt zwischen denen sich ein Erdwall aufgeschichtet worden war. Wobei die Gräben in etwa jeweils vier Ruten breit und der Erdwall zwei Ruten breit war. Über die Gräben führten wahrscheinlich Holzbrücken zu den Stadttoren. Nur für die Brücke zum Spandower Tor ist eine gewölbte Steinbrücke bezeugt. Das letzte der Stadt zugewandte Stück der Brücke, bestand zumindest bei vereinzelten Toren, z.B. den Cölner Stadttoren, aus Zugbrücken. In Berlin war der Doppelgraben über die gesamte Länge der Stadtmauer angelegt. In Cöln nur streckenweise, da eine großer Teil der Cölner Stadtmauer durch sich davor befindliche Sümpfe geschützt wurde.
In die Städte führten insgesamt fünf Stadttore, drei nach Berlin, (das Stralower Tor, das Oderberger Tor und das Spandower Tor) und zwei nach Cöln (das Teltower Tor und das Köpeniker Tor). Der Weg durch die Stadttore führte durch die viereckigen Torhäuser aus denen alle fünf Stadttore bestanden. Dem Oderberger und dem Teltower Tor waren jenseits der Wassergräben jeweils ein großer Turm vorgelagert. In den Türmen befand sich ein Durchlass durch welchen man auf die Brücke gelangte.
Um einen Angriff von der Spree aus zu verhindern, wurden auf beiden Seiten der Spree Eisen beschlagene Eichen pfähle in den Grund der Spree gerammt. So das nur eine schmale Fahrrinne für Schiffe verblieb. Diese konnte mittels eines Baumstamms verschlossen werden. Was zum Beispiel auf der Höhe des Spandower Tors der Wächter des Spandower Torturmes zu erledigen hatte. So das ein Durchkommen mit schiffen nicht mehr möglich war.
Die Stadtbefestigung widerstand zumindest drei Belagerungen. Im Herbst 1349 dem König Waldemar III. von Dänemark. Im Juni 1351 dem den eigenen Markgrafen und im Herbst 1435 dem Komtur des Johanniter Ordens.
Die Verteidigung der Städte
Die Stadtmauer und auch die Thore war ständig bemannt. Jedes der Stadttore hatten einen eigenen Torwächter der bei der Stadt angestellt und vom Rat vereidigt war. Der Torwächter am Spandauer Tor bewachte zugleich den Verschluss zwischen den Pfählen welche in die Spree ein gerammt waren, und mit deren Hilfe man die Spree
verschließen konnte. Die Mauer und die Türme wurden von Stadtdienern und Bürgern bewacht. So waren z.B. der Heideritter, der für die Bewachung der stadteigenen Wiesen und Heiden zuständig war, und teilweise die auch Hirten dazu verpflichtet einen Teil des Wachdienstes zu übernehmen. Der Heideritter und der Wachsetzer mussten auch in den Marktzeiten des Nachts die Marktbuden bewachen. Jeder wehrfähige Bürger war verpflichtet sich an der Bewachung und Verteidigung der Stadtmauer, und natürlich auch an der Aufstellung des Aufgebotes zu beteiligen. Jedoch hatten die Bürger auch die Möglichkeit ihren Wachdienst gegen Entgelt von jemanden anderem übernehmen zu lassen, bzw. haben den Wachdienst von einer Stadtwache verrichten lassen. Nur im Verteidigungsfall waren die Bürger verpflichtet den Wachdienst persönlich zu verrichten.
Der Wachsetzer hatte die Aufsicht über die Stadtwache und überwachte auch die Morgendliche und Abendliche Ablösung der Wachmannschaften, das Öffnen und verschließen der Stadttore. Den Schlüssel für die Stadttore hatte der Altermann in seiner Obhut. Er übergab diesen zum Öffnen der Tore an den Wachsetzer und empfing ihn danach auch wieder von ihm. Ebenso geschah es wenn des Abends die Tore verschlossen wurden.
Die Mobilisierung des Aufgebots
Die Städte Berlin Cöln waren in Viertel unterteilt denen jeweils ein Viertelmeister vorstand. Wenn nun im Fall von Gefahr die Glocke geläutet, oder die Trommel geschlagen wurde, sammelten sie alle Wehrfähigen des Viertels um ihren jeweiligen Viertelmeister und zogen dann zusammen zum Sammelplatz. Welcher in Berlin der Neue Markt und der Platz vor dem Rathaus, in Cöln der Fischmarkt und der Hundemarkt, oder Petriplatz war.
Dort fanden sich auch die Hauptleute ein, teilten die Bewaffneten Bürger ein und schickte sie zu verschiedenen Mauerabschnitten, oder Toren. Oder aber man wartete dort die Anweisungen des Altermanns oder Bürgermeisters ab um dann gegebenenfalls aus zu rücken.
Aber nicht nur die Bewaffneten sammelten sich sondern auch die Ratsleute sammelten sich am Rathaus, lauschten den beim Altermann eingegangenen Nachrichten um sich zu beraten und daraufhin die geeigneten Maßnahmen einzuleiten.
Sollte es zu Kampfhandlungen kommen wurde die Rüstkammer des Rathauses geöffnet und Waffen wurden ausgegeben, die Tore, Türme und Mauern wurden verstärkt besetzt, es wurden bewaffnete ausgesendet welche die Feldarbeiter und Hirten in die Stadt zurück geleiteten. An die Verbündeten Städte wurden Briefe geschrieben damit diese zur Verstärkung ausrückten.
Zum gegenseitigen Schutz der Märkischen Städte vor Bedrohungen durch Fehden mit anderen mächtigen Städten, aber auch durch den Landesherrn vereinbarten einige Märkische Städte ein Bündnis, den Märkischen Städtebund. An dem unter anderem Berlin Cöln, Frankfurt, Brandenburg, Salzwedel und die Stadt Dahme beteiligt waren. Die Mitglieder des Städtebundes verpflichteten sich im Kriegsfall zu gegenseitiger Hilfe.
So das es nicht so einfach war eine Stadt wie Berlin Cöln anzugreifen. Durch die stete Besetzung der Mauern und Türme wurde ein sich näherndes Herr frühzeitig
entdeckt. Woraufhin die Stadttore geschlossen wurden und wie oben gesagt alle sich vor den Mauern befindlichen Bürger in die Stadt zurück geholt wurden. So das ein Überraschungsangriff so gut wie unmöglich war. Eine Belagerung mit dem Zweck die Städter auszuhungern war jedoch ebenfalls wenig erfolgversprechend. Die Städte verfügten stets über große Mengen an Vorrat mit welchem es ihnen möglich war eine ziemlich lange Zeit die Belagerung zu überstehen. Nicht zu vergessen die verbündeten Städte, welche sich anschickten sich zu sammeln und den Belagerern in den Rücken zu fallen.
Sollte es zu einem nächtlichen Angriff kommen, waren die Bürger verpflichtet Leuchtpfannen vor ihre Häuser zu stellen. Also metallene Pfannen die mit brennendem Kiehn gefüllt waren, um die Straßen zu erhellen und so die Mobilmachung der Wehrfähigen zu erleichtern.
Zustände in der Mark Brandenburger
Die Zustände in der Mark Brandenburg waren im 13., 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts recht unsicher was auch eine zeitgenössischer Ausspruch belegt. Je näher man der Mark kommt desto gefährlicher reist man. Wenn man die Brandenburgischen Chroniken ließt, stößt man fast ausschließlich auf Raub, Mord, Fehden und Totschlag. Jeder der die Kraft dazu hatte machte und nahm sich was er wollte, auf die Autorität der Landesherrschaft gab so gut wie niemand etwas. Dass ging soweit das Abordnungen von Städten gelegentlich nicht zu Versammlungen mit anderen Städten kommen konnten weil sie sich nicht vor die Tote trauten, denn dort schlug wieder mal jemand alles Tot was sich bewegte. Erst mit Friedrich I. Bekam die Mark Brandenburg einen Landesherrn der sich um diese kümmerte und es auch schaffte sich durch zu setzen. Womit sich die Zustände in der Mark begannen friedlicher zu werden. Das wurde ihm jedoch alles andere als leicht gemacht. Bis dahin musste man sich seiner Haut zu wehren wissen. Denn es gab niemanden der Recht sprach und dieses auch durchsetzte. Somit war es für die Städte überlebenswichtig über eine schlagkräftige Truppe zu verfügen um ihr Gut, den Handel und ihr Leben zu beschützen.
Aber die Berliner waren den auch ein äußerst Streit williges Völkchen. Das sich nicht nur in Fehden und gegen Räuber zu wehren wusste, sondern sich auch der Kirche und den Landesherrn widersetzte wenn es nicht nach ihrem Willen ging.
Ein paar Beispiele aus einer langen Liste von Begebenheiten:
So wurden die Städte Berlin und Cöln 1350 von Kaiser Karl IV in die Acht genommen weil sie sich weigerten Markgraf Ludwig den Römer und dessen Bruder Markgraf Otto als ihre Herrn an zu erkennen. 1361 ließen die Bürger Städte Berlin und Cöln Theodorici den Schreiber des Erzbischofs zu Magdeburg auf dem Markt enthaupten.
1373 weigerten sich die Städte Berlin Cöln Kaiser Karl IV als Landesherrn an zu erkennen und stellten sich ihm zur Schlacht. Doch das Heer der Doppelstadt wurden geschlagen und so mussten sie sich Kaiser Karl IV beugen.
1410 sind die Städte Berlin Cöln ausgezogen um Räuber zu fangen und sie zu richten. Wobei man sich bei Räubern nicht eine kleine Bande von halb verhungerten Räubern vorstellen darf. Dafür hätte man kein Aufgebot gebraucht. Die Räuber der damaligen Zeit waren Adlige die über ein schlagkräftiges Heer und auch Burgen verfügten. So z.B. die Quitzows. Die lange die Mark unsicher machten und drangsalierten. Und mit denen auch Friedrich I seine Schwierigkeiten hatte. Aber selbst die Quitzows beschwerten sich über die Berliner das sie ihnen die Knechte tot schlügen.
1410 zogen die Berliner denn auch gegen Dietrich von Quitzow weil er ihnen die Herden vor der Stadt geraubt hatte. Die Berliner und Cölner wurden jedoch geschlagen.
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Wer mehr davon lesen mag kann sich die Brandenburgischen Chroniken besorgen. Diese sind als google books im Netz frei verfügbar. Dort finden sich noch viel mehr solche Gegebenheiten.
Quellen:
1.) Codex diplomaticus Brandenburgensis hera
2.) Berliner Stadtbuch
3.) Edelmann, Bürger, Bauer, Bettelmann – Berlin im Mittelalter von Adriaan Müller, Ullstein Verlag
4.) Chronicon Berolinense, Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin, Heft IV
5.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band I
6.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band II
7.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band III
8.) Historisch diplomatische Beiträge zur Geschichte Berlins, Fünfter Teil Geschichte der Stadt. Herausgegeben von E. Fidicin, Berlin 1842
9.) Märkische Forschungen, Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg VII. Band
10) Urkunden-buch zur Berlinischen Chronik von Verein für die Geschichte Berlins
11.) Märkische Forschungen, Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg VIII. Band
Category: Stadtgeschichte |
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Schlagwörter: Berliner Aufgebot, Städtisches Aufgebot