Mittelalterliche Städte mussten ihre Interessen teils auch mit Gewalt durchsetzen und sich natürlich auch gegen Gewalt schützen. Hinzu kam ihre Vasallenpflicht gegenüber dem Landesherrn. Dazu bedurfte es sowohl einer Schutzanlage als auch einer Heeres. Die Aufgabe der Schutzanlage erfüllte die Stadtmauer, samt Gräben, Hügeln und Wehrtürmen, etc. Die Aufgabe des Heeres erfüllte das Bürgerliche Aufgebot. Das Aufgebot setzte sich aus Bürgern der Stadt Berlin Cöln und in den Städten lebenden Rittern, die der Stadt verpflichtet waren zusammen. Gelegentlich wurde das städtische Heer auch durch Söldner verstärkt.
Im folgenden will ich beschreiben wie die Städte Berlin und Cöln gesichert, und wie das städtische Aufgebot organisiert war.
Das Brandenburgische Aufgebot im allgemeinen
Das Brandenburgische Aufgebot welches auf Verlangen des Landesherrn zusammengezogen wurde, setzte sich aus drei Teilen zusammen, dem Landesaufgebot, den Soldtruppen und dem Lehnsaufgebot.
Das Landesaufgebot setzte sich aus dem Bauernstand und dem städtischen Bürgertum zusammen, die Soldtruppen aus Söldnern, welche lediglich für einen festgesetzten Zeitraum verpflichtet wurden und das Lehnsaufgebot aus in der Mark ansässigen Rittern und ihrem Gefolge die dem Landesherrn Roßdienst schuldeten. Später, nachdem die Ritter immer mehr ihrer Lehnsgüter z.B. an reiche Bürger verkauften, ging der Roßdienst, mit Überschreibung der Lehnsgüter an die Käufer der Güter über.
Da es sich bei dem bäuerlichen Aufgebots um den im Waffenhandwerk am schlechtesten ausgebildeten Teil des Heers handelte, wurden diese auch oft zu Erdarbeiten wie Gräben ausheben, Brücken schlagen und ähnlichem herangezogen.
Denn in einem ausrückend Aufgebot werden nicht nur kämpfende Truppen gebraucht, sondern auch jede Menge Handwerker.
Welche Handwerker zum Aufstellen einer Wagenburg gebracht wurden können wir einer Urkunde von 1477 entnehmen. In dieser unterweist Kurfürst Albrecht an seinen Sohn wie eine Wagenburg aufzustellen ist und wie die Truppen einzuteilen sind.
An Handwerkern werden in der Urkunde schaufler, zymmerleuten und steinmetzen aufgeführt. Von diesen Handerkern brauchte es laut Albrechts Anweisungen eine staatliche Anzahl. Für eine Wagenkolone von 400 Wagen empfahl er 4000 schaufler, zymmerleuten und steinmetzen.
Weiterhin werden in dem Text noch Knechte genannt, jedoch ohne Mengenangabe. Es muss aber noch weitere Handwerker in dem Tross gegeben haben. Da Küchenwagen genannt werden, wird es z.B. auch Köche gehabt haben.
Zurück zu den Bauern. Obwohl einige von ihnen auch als Handwerker im Tross fungierten mussten sie im allgemeinen auch und vor allem den Dienst mit der Waffe leisten. Gelegentlich befreiten sich einzelne Städte oder Dörfer auch durch Geldzahlungen von der Pflicht der Heerfolge. Wobei diese Befreiungen die verschiedensten Formen haben konnten. Manche Stadt bereite sich für eine bestimmte Aufgebotspflicht, eine andere für einen festgelegten Zeitraum.
Manche Stadt beschränkte durch Zahlungen den Umfang der Aufgebotspflicht. So das sie zwar zur Verteidigung der Mark noch ein Aufgebot aufzubringen hatte. Sich aber an Heerzügen außerhalb der Mark nicht beteiligen musste. So z.B. im Jahre 1232 die Stadt Müncheberg.
Ab dem 14. Jahrhundert wurde es üblich das die einzelnen Städte der Mark Brandenburg dem Landesherrn ein festes Kontingent an Fußvolk zu stellen hatten, welches dieser über die Landesgrenzen hinaus führen durfte. Im Notfall konnte dieses Kontingent jedoch auch überschritten werden. Sollte der Feind mit Macht einrücken, hatten die Aufgebotspflichtigen aufzubieten was nur irgendwie geht.
In der Regel hatten die brandenburgischen Städte jeden vierten wehrfähigen Mann für das Aufgebot aufzubieten. Dabei scheint es sich jedoch nur um einen ungefähren Richtwert gehandelt zu haben. Denn oft waren die gestellten Aufgebote kleiner, manchmal jedoch auch größer. Man muss nicht davon ausgehen das die Bürger sich gern an der Aufstellung eines Aufgebots beteiligten.
Wobei die Motivation wahrscheinlich unterschiedlich hoch war, je nach dem ob es darum ging die eigene Stadt, bzw. die eigenen Interessen zu schützen, ober es darum ging die Interessen des Landesherrn zu vertreten.
In dem einen Fall geht es darum Heim, Familie und Pfründe zu verteidigen. Im anderen den Kurfürsten reicher und mächtiger zu machen. Und die Meinung von den Kurfürsten war wohl in Berlin Cölln nicht all zu hoch. War doch die Meinung weit verbreitet das dieser die Mark nur ausbeute um sich dann wieder nach Franken zurück zu ziehen. Was er ja auch tat.
So kam es immer wieder vor das von einzelnen Städten z.B. zu wenig oder gar keine Mannschaft kam. Das gesamte Heer welches die Städte der Mark Brandenburg aufzubieten hatten, soll sich auf rund 4000 Mann belaufen haben. Unter den Hohenzollern wurde dann auch eine Art Uniform eingeführt. Diese soll den Mann mittig in zwei Farben geteilt haben, eine Hälfte schwarz die andere weiß.
Den Hauptteil des brandenburgischen Heeres bildeten die Bürger der Städte und die Ritter. Die Bauern/ waren oft zu unerfahren im Waffenhandwerk, so war es denn auch üblich den bäuerlichen Teil des Aufgebotes eigentlich nur zusammen zu rufen wenn es um die Landesverteidigung ging oder Erdarbeiten zu verrichten waren. Die Söldner wiederum verspürten keine Verbindung zur Heimat, bzw. Treue zu dieser und waren ziemlich teuer.
Der hohe Preis und die fehlende Heimatverbundenheit stellte jedoch nicht das einzige Problem dar. Waren die Zwistigkeiten beigelegt bedurfte man der Söldner nicht mehr und entließ sie folglich. Die nun arbeitslosen Söldner verbrachten die Zeit bis sie einen neuen Arbeitgeber gefunden hatten jedoch oft leider damit das sie noch eine Weile im Land blieben und plündernd durch dieses zogen.
Die von den Rittern bewohnten Güter hatten eine feste Anzahl an Rössern zu stellen. Rösser meint hier nicht die Pferde als solche, sondern das Pferd und dazu einen Soldaten im Harnisch und unter Waffen. Die Anzahl der zu stellenden Rösser wurde an der Größe des Gutes fest gemacht. Später als die Güter verkauft und dabei auch teilweise geteilt wurden um sie unter mehreren Käufern aufzuteilen, ergab es sich das mancher Gutsbesitzer auf einmal nur ein ½ oder 1/3 Ross zu stellen hatte. In diesem Fall durften jedoch keine Söldner verpflichtet, werden sondern diejenigen welche die Verpflichtung gegenüber dem Landesherrn hatten, mussten sich einigen wer dann in den Krieg ziehen, wer das Ross stellen und wer für Proviant etc. zu sorgen hat.
Auch zur Stellung von Rüstwagen waren die Gemeinden der Mark Brandenburg verpflichtet. Diese waren in der Regel mit vier Pferden bespannt. Auch hier war es möglich das kleinere Gemeinden sich diese Verpflichtung teilten. So das eine den Wagen als solchen stellte, eine andere die Pferde dazu tat und wieder eine andere ihn ausrüstete.
Die Ausrüstung der Wagen umfasste das was man im Feld bedurfte, Hakenbüchsen, Äxten, Schaufeln, Radehaken, Ketten, Sensen, Sicheln, Hufeisen, beschlagene Pfähle, Zelte, etc.
Speisen und Futter für die Tiere wurde auf separaten Speise. Bzw. Futterwagen transportiert. Albrecht Achilles nennt folgende Wagentypen: Küchenwagen, Speisewagen, Futterwagen, Büchsenwagen für buchssen zewg vnd anders und Streitwagen.
Weiterhin musste er über eine bewaffnete Mannschaft verfügen. Neben ihrer Funktion als Transportmittel wurden die Rüstwagen im Fall einer Feldschlacht benutzt um eine Wagenburg zu bilden, welche teilweise mit Kanonen durchsetzt wurden. Die Wagen der Städte Berlin Cöln wurden auf den Stadthöfen beider Städte aufbewahrt.
Das wir die Speise- und Futterwagen nicht mit aufgeführt finden mag daran liegen das die
Aufgebote sich selbst verpflegen mussten. Weshalb es nicht nötig war diese gesondert anzufordern, nehme ich an.
Dem Schreiben von Kurfürst Albrecht an seinen Sohn können wir auch entnehmen wie die Mannschaft der Wagen bewaffnet sein sollte.
Item zu yedem wagen vier, Ein buchssen, Ein armbrost, Ein helmbarten oder
streitaxt und der furman ein guten flegel.
Jeder Wagen sollte mit vier Mann besetzt sein. Von denen jeder eine festgelegte Waffe tragen sollte. Einer eine Büchse, einer eine Armbrust, einer eine Hellebarde oder eine Streitaxt und der Fuhrmann einen „guten“ Dreschflegel.
Dreschflegel waren anscheinend seit der Hussitenkriege beliebt, hatten doch die Hustenheere sehr eindrucksvoll bewiesen wie effektiv diese in einem Heerhaufen waren.
Die Zelte und Werkzeuge auf den Rüstwagen habe ich bisher in noch keiner Quelle gefunden. Aber es scheint mir naheliegend. Sieht man doch z.B. im Wolfenegger Hausbuch im Heerlager jede Menge Zelte und Werkzeug bedingt sich daraus das Schaufler, Steinmetze und Zimmerleute mit dabei sind welche Werkzeug benötigen.
Das Berliner Cölner Aufgebot
Obwohl ich im folgenden von dem Berliner Aufgebot rede, beziehe ich mich dabei auf das von den Städten Berlin und Cölln gemeinsam aufgestellte Aufgebot. Welches zwar zunächst jeweils in der jeweiligen Stadt organisiert war (bis die Städte
Verwaltungstechnisch vereinigt wurden), die aber dann gemeinsam ausrückten. Vom Kern her bestand das Berliner Aufgebot aus Fußvolk. Um der Aufgebotspflicht nachkommen zu können war ein jeder Bürger verpflichtet, in seinem Haus eine Grundausstattung an Waffen und Rüstzeug zu halten. Diese wurde in Abständen in Form einer Musterung überprüft, wofür ein beim Rat angestellter Musterer zuständig war. Aber auch das Rathaus verfügte über eine Rüstkammer in ihr fanden sich Armbrüste, Hieb-, Stich-, Stangenwaffen und Harnischteile. Und , ab dem 14. Jahrhundert auch Büchsen. Zur Pflege, Verwaltung und Ausgabe dieser hatte der Rat der Stadt eigens einen Armbustier und einen Zeugwart angestellt.
Die Schusswaffen wurden von einem Ratsmitglied an die Schützen des Aufgebots ausgegeben. Mit den im Rathaus lagernden Hieb-, Stich-, und Stangenwaffen und Harnischteilen wurden die Stadtbewohner ausgestattet welche nicht das volle Bürgerrecht hatten und somit auch nicht verpflichtet waren Waffen in ihren Häusern zu haben.
Ebenfalls in den Rathäusern aufbewahrt wurden die Stadtbanner und die Bürgerfahnen.
Im Berliner Erbrecht war geregelt das der erst geborene Sohn neben dem Hergewete des Vaters erben sollte. Das Hergewete bestand aus aus einer Waffe, dem besten Harnisch nebst einem Helm und auch einem gesattelten Pferd.
Die Bewaffnung des Berliner Aufgebots bestand hauptsächlich aus Bögen, Armbrüsten, Schwertern, Äxten, Hellebarden und Spießen. Ab dem 14. Jahrhundert tauchten die ersten Pulverschießwaffen auf und wurden im 15. Jahrhundert vermehrt eingesetzt. Dadurch hielten dann auch immer mehr Büchsen Einzug in die Bewaffnung der Aufgebote.
Geführt wurde das Aufgebot durch Hauptleute und Führer welche aus der Mitte der Bürger oder den Ratsmannen gewählt wurden. Die Söldner welche im Dienst der Stadt standen und im Bedarfsfall das Aufgebot verstärkten, wurden von Rittern geführt.
Von diesen standen einige im Dienst der Stadt. Die Söldner wurden jedoch nur im Bedarfsfall angeworben und nach Beilegung der bewaffneten Streitigkeiten wieder entlassen. Man kann jedoch davon ausgehen das die Städte bemüht waren den Einsatz von Söldnern zu vermeiden. Da Herrenlose Söldner die nach ihrer Entlassung im Land umher streiften auch immer wieder für Unfriede sorgten und des öfteren Gewalttaten von ihnen ausgingen. Im Falle eines Aufgebots auf Verlangen des Landesherrn hatten die Hauptleute und Führer nur so lange die Befehlsgewalt über das Aufgebot bis sie sich der Truppe des Landesherrn angeschlossen hatten. Ab der Zusammenführung unterstand das Aufgebot der Befehlsgewalt des Landesherrn. Waren die Städte in eigener Sache ausgezogen verblieb das Kommando natürlich bei den Hauptleuten.
Bei größeren Aufgeboten war es nötig das Aufgebot in kleine Gruppen zu unterteilen. Zum einen weil sich eine Gruppe nur bis zu einer bestimmten Größe befehligen lässt. Wird die Gruppe zu groß, verliert der Hauptmann den Überblick. Zum anderen um einer jeden Gruppe beim Aufstellen der Lager oder im Gefecht ihre Aufgabe zuweisen zu können.
Die einzelnen Unterabteilungen wurden als Rotte bezeichnet. Das gesamte Heer bezeichnete man als Haufen.
Die Größe einer Rotte scheint variabel zu sein. In dem Schreiben von Kurfürst Albrecht an seinen Sohn spricht er von Rotten die eine Größe von 600 Mann haben, aber auch von Rotten die 100 Mann stark sind.
Ebenfalls aus dem Schreiben erfahren wir das ein Haufen auch Trommler und Trompeter benötigt.
Item iglicher geraisig hauff muszs haben ein trumetter, damit man sich haldt, wie
vor mit dem fusvolk angezaigt ist. All ubrig trumetter und paucker bei dem
grossen hauffen. Soll der geraisig zewg uf sein, so trumet man. Soll das fusvolk
auf sein, so pauckt man auf dem Platz.
Das Fußvolk soll Trommler und die geraisigen (Reiter) Trompeter haben die ihnen Signale geben. Wurde das Aufgebot zur Verteidigung der Stadt zusammengerufen, dienten als Signal dafür nicht Trommler und Trompeter sondern die städtischen Kirchenglocken.
Gekleidet war das Aufgebot, zumindest in den Zeiten der Hohenzollern in den Farben schwarz und weiß. Auch das Stadtbanner und die Bürgerfahnen trugen diese Farben. Das Stadtbanner muss ziemlich groß gewesen sein. Aus einer Rechnung von 1571 geht hervor das für die Anfertigung eines Stadtbanners 46 Ellen schwarzen und weißen Zindels verwendet wurden. Von gleicher Farbe und gleichen Stoff waren die Feldzeichen der Hauptleute und Führer.
Angelehnt an die Farben der Hohenzollern wird das Stadtbanner wahrscheinlich schwarz weiß geviertelt gewesen sein. Ebenfalls wahrscheinlich, wird es zwei Stadtbanner gegeben haben. Beide mit gevierteltem Schwarz weisem Grund, eines mit einem Bären für Berlin, das andere mit einem roten Adler für Cölln.
Natürlich musste eine Truppe auch trainiert werden. Das Training mit den Schusswaffen wurde in Schützengilden organisiert. Trainiert wurde auf den Schießplätzen vor er Stadt. Auf den Schießplätzen wurde jedoch nicht nur mit den Büchsen, sondern auch mit dem Bogen und der Armbrust trainiert.
Wie das Training mit den Stangenwaffen, Schwertern, usw. realisiert wurde ist nicht genau bekannt. Aber es gab neben den Schützengilden auch andere Verbrüderungen welche sich im Laufen, Stechen und Schlagen übten.
Aufgebote wurden aus verschiedenen Gründen aufgestellt. Sei es weil die Stadt bedroht wird, weil das Aufgebot ausrücken muss um einer verbündeten Stadt zu Hilfe zu eilen, weil es Räuber zu stellen gilt,, im Falle einer Fehde, oder weil die Stadt dem Landesherrn Vasallendienst schuldete.
Die Größe der zu stellenden Aufgebote
Hierzu habe ich keine verbindlichen Zahlen, bzw. festen Werte gefunden. Anscheinend war das von Fall zu Fall unterschiedlich. Zwar scheint es die Regel gegeben zu haben das jeder vierte Waffenfähige Mann der Stadt zu den Waffen gerufen
wurde. Die Bespiele belegen jedoch jede Menge Abweichungen hierzu.
1450 forderte Friedrich II. Von Berlin Cöln Berittene und Rüstwagen wobei jedes Haus einen gerüsteten Mann zu stellen hatte.
In den Pommern Kriegen 1478 und 1479 mussten die Städte Brandenburg, Berlin und Frankfurt jede 400 Mann berittene, Fußvolk und Wagenknechte stellen. Diese sollten von Hauptleuten angeführt werden die aus Ratsmannen bestehen sollten.
Zu einer anderen Gelegenheit sollten 1479 zu Ostern Berlin Cöln, Prenzlow, Brandenburg und Frankfurt, jede 600 Mann mit hundert Pferden und zwei Haubitzen stellen.
1583 verlangte Kurfürst Johann Georg von der Stadt Berlin Cöln eine Aufstellung wie groß die Aufgebote gewesen sein die sie den bisherigen Kurfürsten zu stellen hatten. Dazu verlangte er das die Städte eine Aufstellung anfertigen sollen, wie sie und ihre Vorfahren zu Roß und zu Fuße gedient hätten. Dies sollten sie anhand ihrer Register belegen. Selbige Angaben machten sie.
Fußvolk
Berlin 200 Man
Cöln 100 Mann
Berittene
Berlin 10 Mann nebst Pferd
Cöln 5 Mann nebst Pferd
Es ist natürlich nicht sicher in wie weit diese Aufstellung auch für das 14. und 15. Jahrhundert gilt. Da jedoch die Rede von Vorfahren ist, könnte ich mir vorstellen das man mit Recht vermuten kann das es zumindest für einen großen Teil des 15. Jahrhunderts zutrifft.
Die Aufstellung und die weiter oben gezeigten Aufgebotsforderungen der Landesherrn zeigen aber das die Forderungen an Mannschaft auch größer sein konnten.
Bereits im 14. Jahrhundert verfügte Berlin über Geschütze. Diese wurden aber ursprünglich nur zur Verteidigung der Stadt eingesetzt. Ins Feld wurden sie anfänglich nicht mitgeführt. Erst unter Kurfürst Friedrich II. wurden die Städte auch dazu verpflichtet Geschütze zu stellen. So mussten die die Städte Berlin Cöln 1479 im Krieg gegen die Pommern zusammen mit anderen Städten 600 Mann stellen. Wobei auf je 250 Mann eine Haubitze zu stellen war.
Die Ausgaben für die Aufgebote hatten die Städte selbst zu bestreiten. Was keine geringen Kosten verursachte. Mussten doch manchmal auch gefangene Bürger gegen Lösegeld ausgelöst werden.
Aber die Städte machten im Gegenzug, wenn alles gut lief auch Kriegsbeute. Und auch selbst gefangene und verlangten dann ebenfalls Lösegeld . Bis zur ihrer Auslösung wurden die Gefangenen in den Türmen der Stadt fest gesetzt. Die Kriegskosten, ebenso wie die Beute wurde Städten Berlin Cöln 2/3 zu 1/3 geteilt. Das geltend machen des Beuteanteils war verlief jedoch anscheinend nicht immer ganz reibungslos. Dies zeigt eine
Beschwerde gegen die Stadt Cölln, die von Berlin beim Kurfürsten eingereicht wurde. Darin beschuldigte die Stadt Berlin die Stadt Cölln Beute zurückgehalten zu haben.
In dem Schreiben von 1477 von Kurfürst Albrecht an seinen Sohn finden wir auch eine Angabe darüber wie groß die Aufgebote sein sollen die von den Städten und Vasallen gefordert werden.
Item allen Steten in allen marcken zu Roszs und zu fus IIIm vnd ye X ein wagen.
Treff einen teil Im pferd und IIIm zu fus.
Item allen Steten in allen marcken zu Roszs und zu fus IIIm vnd ye X ein wagen.
Item allen Prelaten, herren vnd Ritterschaft Im. zu fus mit sambt den wagen, die
Item allen Prelaten, Herren und der Ritterschaft 1000 zu Fuß samt den Wagen, die
der herschaft pflichtig sind zu farn.
Item die altmerckischen Ritterschaft und Prignitzirischen IIIc pfert.
Item all prelaten, heren und Ritterschaft in der mittelmarck mitsambt dem
hofgesind und ambtleuten Vc pfert
Item die Marck gensseit der Ader Ic pfert.
Item Cotbus Stat vnd Ritterschaft LX pfert.
Item Anhalt vnd Raynstein XL.
Alles Im pfert, X ein wagen zu Roszs und zu fus durchaus gerechet,
facit IIIIc wegen.
Die Stadtbefestigung
Bei Berlin – Cöln handelte es sich um eine Doppelstadt welche an zwei Ufern der Spree liegt. Auf der einen Seite Cöln, auf der anderen Berlin. Zur Spree hin. Welche zwischen den beiden Städten hindurch fließt, verfügten die beiden Städte über
keinerlei Befestigung. Lediglich an den Enden der Stadtmauer, wo diese an die Spree reicht, war die Stadtmauer zumindest in Berlin jeweils ein gutes Stück an der Spree entlang in die Städte hineingezogen. Die Stadtmauer war aus Feldsteinen und Backsteinen gebaut, wobei der Backsteinanteil klar überwog.
Größtenteils verlief die Mauer in einer geraden Linie um die Städte herum. Nur an einigen Stellen verfügte die Stadtmauer über Stadt auswärts weisende runde Ausbuchtungen. Von der Stadt aus gesehen, befanden sich links vom Berliner Stralower Tor drei dieser Ausbuchtungen. Zwischen dem Oderberger Tor und dem Jekhol gab es ebenfalls zehn davon. Um die Stadtmauern verteidigen zu können, verfügte die Stadtmauer über einen Wehrgang. Diese verlief im oberen Bereich der Stadtmauer auf der Innenseite die gesamte Mauer entlang. Teils war der Wehrgang angeblich gemauert, der größte Teil dürfte jedoch aus einer Holzkonstruktion bestanden haben. Zur Aufhängung des Wehrgangs befanden sich in der Stadtmauer Aussparungen in welche die tragenden Balken des Wehrgangs eingesteckt wurden. Meist verfügten die Wehrgänge auch über eine Überdachung. Diese sollte die Wächter nicht nur vor Regen und Sonne schützen, sondern auch vor ballistisch geschossenen Pfeilen. Im Durchschnitt war die Stadtmauer in etwa 6 Fuß dick und 30 Fuß hoch.
Zur Verstärkung der Stadtmauern waren sie in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen mit runden Türmen und Rechteckigen Weichhäusern versehen. Die Türme waren von unterschiedlicher Höhe, die größten wohl um die achtzig Fuß hoch. Die meisten der Türme verfügten über ein kegelförmig zugespitztes Dach.
Vor der Stadtmauer waren zwei breite Wassergräben hintereinander angelegt zwischen denen ein Erdwall aufgeschichtet worden war. Die Gräben waren jeweils in etwa vier Ruten breit, der Erdwall etwa zwei Ruten breit. Über die Gräben führten wahrscheinlich Holzbrücken zu den Stadttoren. Nur für die Brücke zum Spandower Tor ist eine gewölbte Steinbrücke bezeugt. Das letzte der Stadt zugewandte Stück der Brücke bestand, zumindest bei vereinzelten Toren, z.B. den Cölner Stadttoren, aus Zugbrücken. In Berlin war der Doppelgraben über die gesamte Länge der Stadtmauer angelegt. In Cöln nur streckenweise, da eine großer Teil der Cölner Stadtmauer durch den vor Cölln liegenden Sumpf geschützt wurde.
In die Städte führten insgesamt fünf Stadttore, drei nach Berlin, (das Stralower Tor, das Oderberger Tor und das Spandower Tor) und zwei nach Cöln (das Teltower Tor und das Köpeniker Tor). Alle fünf Stadttore befanden sich in viereckigen Torhäusern. Die Torhäuser hatten die Gestalt von Türmen von denen aus sich die Stadttore effektiv verteidigen ließen. Dem Oderberger und dem Teltower Tor waren jenseits der Wassergräben jeweils ein großer Turm vorgelagert. In diesen Türmen befand sich ein Durchlass, ähnlich denen in den Torhäusern durch welchen man auf die Brücke gelangte.
Um einen Angriff von der Spree aus zu verhindern, wurden auf beiden Seiten der Spree Eisen beschlagene Eichenpfähle in den Grund der Spree gerammt. Wodurch nur eine schmale Fahrrinne für Schiffe geöffnet blieb. Diese konnte mittels eines Baumstamms verschlossen werden. Was zum Beispiel auf der Höhe des Spandower Tors der Wächter des Spandower Torturmes zu erledigen hatte. Wurde die Öffnung verschlossen, war ein Durchkommen mit schiffen nicht mehr möglich.
Die Stadtbefestigung widerstand zumindest drei Belagerungen. Im Herbst 1349 dem König Waldemar III. von Dänemark. Im Juni 1351 dem den eigenen Markgrafen und im Herbst 1435 dem Komtur des Johanniter Ordens.
Die Verteidigung der Städte
Die Stadtmauer, ihre Türme und die Thore war ständig bemannt. Jedes der Stadttore hatten einen eigenen Torwächter der bei der Stadt angestellt und vom Rat vereidigt war. Der Torwächter am Spandauer Tor bewachte zugleich den Verschluss zwischen den Pfählen welche in die Spree eingerammt waren, und mit deren Hilfe man die Spree für Schiffe sperren konnte. Die Mauer und die Türme wurden von Stadtdienern und Bürgern bewacht. So waren z.B. der Heideritter, der für die Bewachung der stadteigenen Wiesen und Heiden zuständig war, und teilweise die auch Hirten dazu verpflichtet einen Teil des Wachdienstes zu übernehmen. Der Heideritter und der Wachsetzer mussten auch in den Marktzeiten des Nachts die Marktbuden bewachen. Jeder wehrfähige Bürger war verpflichtet sich an der Bewachung und Verteidigung der Stadtmauer, und natürlich auch an der Aufstellung des Aufgebotes zu beteiligen. Jedoch hatten die Bürger auch die Möglichkeit ihren Wachdienst gegen Entgelt von jemanden anderem übernehmen zu lassen, bzw. haben den Wachdienst von einer Stadtwache verrichten lassen. Nur im Verteidigungsfall waren die Bürger verpflichtet den Wachdienst persönlich zu verrichten.
Der Wachsetzer hatte die Aufsicht über die Stadtwache und überwachte auch die Morgendliche und Abendliche Ablösung der Wachmannschaften. Ebenso das Öffnen und verschließen der Stadttore. Den Schlüssel für die Stadttore hatte der Altermann in seiner Obhut. Er übergab diesen zum Öffnen der Tore an den Wachsetzer und empfing ihn danach wieder von ihm. Ebenso geschah es wenn des Abends die Tore verschlossen wurden.
Die Mobilisierung des Aufgebots
Die Städte Berlin Cöln waren in Viertel unterteilt denen jeweils ein Viertelmeister vor stand. Wurde im Fall von Gefahr die Glocke geläutet, oder die Trommel geschlagen, sammelten sich alle Wehrfähigen des Viertels um ihren jeweiligen Viertelmeister und zogen dann zusammen zum Sammelplatz. Der Sammelplatz befand sich in Berlin auf dem Neuen Markt und auf dem Platz vor dem Rathaus, in Cöln auf dem Fischmarkt und auf dem Hundemarkt, oder Petriplatz.
Dort fanden sich auch die Hauptleute ein, teilten die Bewaffneten Bürger ein und schickte sie zu verschiedenen Mauerabschnitten, oder Toren. Oder man wartete dort die Anweisungen des Altermanns oder Bürgermeisters ab, um dann gegebenenfalls auszurücken.
Aber nicht nur die Bewaffneten sammelten sich, sondern auch die Ratsleute sammelten sich am Rathaus. Lauschten den beim Altermann eingegangenen Nachrichten um sich zu beraten und daraufhin die geeigneten Maßnahmen einzuleiten.
Sollte es zu Kampfhandlungen kommen wurde die Rüstkammer des Rathauses geöffnet und die Waffen wurden ausgegeben. Die Tore, Türme und Mauern wurden verstärkt besetzt und es wurden bewaffnete ausgesendet, welche die Feldarbeiter und Hirten in die Stadt zurück geleiteten. An die Verbündeten Städte wurden Briefe geschrieben, damit diese zur Verstärkung ausrückten.
Zum gegenseitigen Schutz der Märkischen Städte vor Bedrohungen durch Fehden mit anderen mächtigen Städten, aber auch durch den Landesherrn vereinbarten einige Märkische Städte ein Bündnis, den Märkischen Städtebund. Mitglieder im Märkischen Städtebund waren unter anderem Berlin Cöln, Frankfurt, Brandenburg, Salzwedel und die Stadt Dahme. Die Mitglieder des Städtebundes verpflichteten sich im Kriegsfall zu gegenseitiger Hilfe.
Die Wehranlagen und die sofortige Hilfe durch andere Städte machte es nicht leicht eine Stadt wie Berlin Cöln anzugreifen. Durch die stete Besetzung der Mauern und Türme wurde ein sich näherndes Heer frühzeitig bemerkt. Woraufhin die Stadttore geschlossen wurden und wie oben gesagt alle sich vor den Mauern befindlichen Bürger in die Stadt zurück zogen. Das machte einen Überraschungsangriff so gut wie unmöglich. Eine Belagerung mit dem Zweck die Städter auszuhungern war jedoch ebenfalls wenig erfolgversprechend. Die Städte verfügten stets über große Mengen an Vorrat, mit welchem es ihnen möglich war eine ziemlich lange Zeit die Belagerung zu überstehen. Nicht zu vergessen die verbündeten Städte, welche sich anschickten sich zu sammeln und den Belagerern in den Rücken zu fallen.
Sollte es zu einem nächtlichen Angriff kommen, waren die Bürger verpflichtet Leuchtpfannen vor ihre Häuser zu stellen. Also metallene Pfannen die mit brennendem Kiehn gefüllt waren, um die Straßen zu erhellen und so die Mobilmachung der Wehrfähigen zu erleichtern.
Zustände in der Mark Brandenburger
Die Zustände in der Mark Brandenburg waren im 13., 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts recht unsicher, was auch eine zeitgenössischer Ausspruch belegt. Je näher man der Mark kommt desto gefährlicher reist man. Wenn man die Brandenburgischen Chroniken ließt, stößt man fast ausschließlich auf Raub, Mord, Fehden und Totschlag. Jeder der die Kraft dazu hatte, machte und nahm sich was er wollte. Auf die Autorität der Landesherrschaft gab so gut wie niemand etwas. Dass ging soweit, das Abordnungen von Städten gelegentlich nicht zu Versammlungen mit anderen Städten kommen konnten, weil sie sich nicht vor die Tore trauten. Denn dort schlug wieder mal jemand alles Tot was sich bewegte. Erst mit Friedrich I. bekam die Mark Brandenburg einen Landesherrn der sich um diese kümmerte und es auch schaffte sich durch zu setzen. Wodurch sich die Zustände in der Mark langsam befriedeten. Dies wurde ihm jedoch alles andere als leicht gemacht. Bis dahin musste man sich seiner Haut zu wehren wissen. Denn es gab niemanden der Recht sprach und dieses auch durchsetzte. Somit war es für die Städte überlebenswichtig über eine schlagkräftige Truppe zu verfügen, um ihr Gut, den Handel und ihr Leben zu beschützen.
Aber die Berliner waren denn auch ein äußerst Streitwilliges Völkchen. Das sich nicht nur in Fehden und gegen Räuber zu wehren wusste, sondern sich auch der Kirche und den Landesherrn widersetzte, wenn es nicht nach ihrem Willen ging.
Ein paar Beispiele aus einer langen Liste von Begebenheiten
Die Städte Berlin und Cöln 1350 wurden von Kaiser Karl IV in die Acht genommen, weil sie sich weigerten Markgraf Ludwig den Römer und dessen Bruder Markgraf Otto als ihre Herrn an zu erkennen. 1361 ließen die Bürger Städte Berlin und Cöln Theodorici den Schreiber des Erzbischofs zu Magdeburg auf dem Markt enthaupten.
1373 weigerten sich die Städte Berlin Cöln Kaiser Karl IV als Landesherrn an zu erkennen und stellten sich ihm zur Schlacht. Doch das Heer der Doppelstadt wurden geschlagen und so mussten sie sich Kaiser Karl IV beugen.
1410 sind die Städte Berlin Cöln ausgezogen um Räuber zu fangen und sie zu richten. Wobei man sich bei Räubern nicht eine kleine Bande von halb verhungerten Räubern vorstellen darf. Dafür hätte man kein Aufgebot gebraucht. Die Räuber der damaligen Zeit waren Adlige die über ein schlagkräftiges Heer und auch Burgen verfügten. So z.B. die Quitzows. Die lange die Mark unsicher machten und drangsalierten. Und mit denen auch Friedrich I seine Schwierigkeiten hatte. Aber selbst die Quitzows beschwerten sich über die Berliner das sie ihnen die Knechte tot schlügen.
1410 zogen die Berliner denn auch gegen Dietrich von Quitzow weil er ihnen die Herden vor der Stadt geraubt hatte. Die Berliner und Cölner wurden jedoch geschlagen.
Wer mehr davon lesen mag kann sich die Brandenburgischen Chroniken besorgen. Diese sind als google books im Netz frei verfügbar. Dort finden sich noch viel mehr solcher Begebenheiten.
Quellen:
1.) Codex diplomaticus Brandenburgensis hera
2.) Berliner Stadtbuch
3.) Edelmann, Bürger, Bauer, Bettelmann – Berlin im Mittelalter von Adriaan Müller, Ullstein Verlag
4.) Chronicon Berolinense, Schriften des Vereins für die Geschichte der Stadt Berlin, Heft IV
5.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band I
6.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band II
7.) Codex diplomaticus Brandenburgensis: Sammlung der Urkunden, Chroniken uns sonstigen Geschichtsquellen für die Mark Brandenburg und ihrer Regenten. Band III
8.) Historisch diplomatische Beiträge zur Geschichte Berlins, Fünfter Teil Geschichte der Stadt. Herausgegeben von E. Fidicin, Berlin 1842
9.) Märkische Forschungen, Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg VII. Band
10) Urkunden-buch zur Berlinischen Chronik von Verein für die Geschichte Berlins
11.) Märkische Forschungen, Herausgegeben von dem Vereine für Geschichte der Mark Brandenburg VIII. Band