Das Volk erscheint mit all seinen Kleinoden geschmückt um durch die drin enthaltene
Hamingja (das Heil, die Persönlichkeit, die Seele der Sippe einschließlich
der Ahnen) viel Heiligkeit zu verbreiten.
Der Leiter des Festes tritt mit seinen beiden Gehilfen vor und erklärt allen Versammelten
ausdrücklich Frieden. Das heilige Feuer funi, wird von einem der Gehilfen
entzündet er umläuft den Festplatz mit dem Feuer .
Opferstätte |
Der Festleiter schlachtete das Opfertier (Schwein, Widder, Ochse, Pferd) und fängt sein |
Blut in einer Opferschale auf. Das kosten vom Herz, fjörsegi, des Opfertieres
gilt als besonders Lebens- und heilvoll.
Dann werden mit Hilfe von Ästen die zu Besen gebunden werden die Wände des
blothauses von innen und außen nebst allen Anwesenden mit dem Blut
besprengt.
Der Stallr oder Hörg werden damit begossen und die heiligen
Ringe damit gerötet.
Das Fleisch der geschlachteten Tiere wird mit den Göttern geteilt, der größte Teil wird
später verspeist und der andere Teil ins blothaus auf den Stallr
gelegt.
Dann werden die Kessel mit dem Fleisch aufs Feuer gestellt und der Bierkessel an auf
den heiligen Ort gebracht.
Danach wird gegessen und erst wenn alle satt sind geht es an den Hauptteil des Festes,
dem Bier.
Das Horn wird gefüllt und dem höchsten Mann gereicht der anwesend ist, dieser segnete
das Horn mit dem Hammerzeichen, trinkt daraus und reicht es mit dem
Sonnenlauf in der Reihe weiter. Immer die Reihenfolge wie die Leute sitzen einhaltend,
denn jemanden zu übergehen ist eine große Beleidigung.
Der trinkende steht auf und muss etwas hersagen, ein Lied, ein Preislied, einen Vers |
Odin |
oder andere Dinge. Es ist üblich das im Stabreim zu sagen.
Was über dem heiligen Horn nebst Bier gesprochen wird hat große Macht und wird dadurch
das es gesprochen wird schon fast war. Aber wehe dem der große Reden schwingt und sie
nicht hält, den ereilt großes Unheil.
Fremde sind vom Fest ausgeschlossen, da man nicht will das sich etwas fremdes in das Heil
der Anwesenden mischt und ihm vielleicht schadet.
An dem Essen und trinken muss jeder teilnehmen und darf nicht früher gehen als bevor das
Fest aufgelöst wird, denn sonst schmälert er das Heil aller.
Ein Teil des Gelages ist das sumble, nach einer Weile löst sich das Fest
in kleinere Grüppchen auf und man begeht til mo’ts.
Wobei dann nicht das Kulthorn, sondern die Hörner der feiernden verwendet werden. Das
Fest dauerte bis das Bier alle ist und es ist verboten etwas von den Resten mitzunehmen,
sie müssen ins Feuer geworfen werden.
Zum Abschluss der Festes gibt es dann für jeden scheidenden noch den Waffentrunk, der
ausdrücklich aus dem Kulthorn genommen werden soll.
Erbbier: Das Erbbier ist kein betrübliches Fest, es wird dabei zu ehren des
verstorbenen gescherzt, gelacht und Lieder auf ihn gesungen, damit man ihn nicht vergesse
und in Erinnerung behalte.
Das Erbbier muss bis spätestens ein Jahr nach dem Tode abgehalten werden,
sonst steht großes Unheil ins Haus.
Zum Beginn de Festes sitzt der Erbe auf der obersten Stufe zu Fuße des Hochsitzes.
Nachdem er das erfidrapa, das Erblied gesungen hat, in dem er die Taten
seines verstorbenen Ahnen preist, bekommt er das Sippenhorn gereicht.
Er gelobt nicht weniger Mann zu sein als seine Ahnen und bestätigt dies indem er das Horn
restlos leerte. Woraufhin das Horn im Kreis geht und auch jeder der anwesenden das Horn
zu Bestätigung des geschehenen, leeren muss.
Sobald aber der Erbe das Horn geleert hat ist er das neue Familienoberhaupt und darf auf
dem Hochsitz Platz nehmen.