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Neiding


Der Ausdruck niðingr oder vargr wurde hauptsächlich verwendet um Verbrechen gegen die Ehre zu bezeichnen.
Mit dieser Tat hat er gleichzeitig seine Ehre verloren und war deshalb nicht mehr Gesellschaftsfähig.
Er wurde aus der Gesellschaft ausgestoßen und hatte von niemandem mehr etwas zu erwarten, er war dem Tier gleichgestellt, wenn nicht gar noch weniger.

Auf jeden Fall war er weniger als der Waldgänger der wegen einer Gewalttat verbannt wurde. Dieser Waldgänger war nur für eine festgelegte Zeit ausgestoßen und konnte nach der verstrichenen Zeit zur Gesellschaft zurückkehren.
Wenn nicht derjenige der seine Verbannung angestrebt hatte ihn bis dahin getötet hatte.

Hochland

Fjord

Der wohl erfolgreichste dieser Waldgänger war Erik der Rote, er segelte

während seiner Verbannung mal eben los und entdeckte und besiedelte Grönland.
Der Neiding aber konnte nicht auf eine Rückkehr hoffen, den er hatte sich durch seine Tat außerhalb des Menschlichen Kreises gestellt und war damit mehr den Trollen als den Menschen zugehörig.

Niemand hätte früher einen ehrenhaften Mann gefesselt und wie ein Vieh behandelt, aber einen Dieb treibt Mann zum Gesetzesthing, die Hände auf den Rücken gebunden.
Ein Dieb hat kein Recht. Seine Tat ist Neidingswerk, und er gehört in die Klasse der Mörder, der seine Opfer im Dunkeln überfällt und sich davonschleicht, ohne seine Waffe als Zeugnis seiner Tat in der Wunde zu lassen, wogegen der Räuber, der die Leute offen angreift und ihnen die Habe mit Gewalt aus den Händen reißt, dem Totschläger der Leben nimmt gleich gerechnet wird.

Der Intensive Hass der Germanen gegen den dessen Finger länger sind als sein Mut, stammt aus der Furcht vor der heimlichen Zerstörung von Ehre und Heil.
Diese Männer wussten das wer die Fischgeräte eines Mannes stiehlt, ihre Fangkraft beeinträchtigt und das Fischheil des Besitzers zerstört.
Genauso wie jemand der einen fremden Stier ohne Erlaubnis benutzt, dem Tier die Zeugungskraft raubt.

Wenn man eine Mann in seinem Viehbesitz oder in seiner sonstigen Habe angreift, besteht das Neidingswerk darin, das der Verbrecher ihm in den Rücken fällt und ihm eine Kraft in einem Augenblick entwendet, wo er nicht imstande ist, sich zu wehren und sein Recht zu zeigen.




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