Der Ausdruck niðingr oder vargr wurde
hauptsächlich verwendet um Verbrechen gegen die Ehre zu bezeichnen.
Mit dieser Tat hat er gleichzeitig seine Ehre verloren und war deshalb
nicht mehr Gesellschaftsfähig.
Er wurde aus der Gesellschaft ausgestoßen und hatte von niemandem mehr
etwas zu erwarten, er war dem Tier gleichgestellt, wenn nicht gar noch
weniger.
Auf jeden Fall war er weniger als der Waldgänger der wegen einer Gewalttat
verbannt wurde. Dieser Waldgänger war nur für eine festgelegte Zeit
ausgestoßen und konnte nach der verstrichenen Zeit zur Gesellschaft
zurückkehren.
Wenn nicht derjenige der seine Verbannung angestrebt hatte ihn bis dahin
getötet hatte.
Fjord |
Der wohl erfolgreichste dieser Waldgänger war Erik der Rote, er segelte |
während seiner Verbannung mal eben los und entdeckte und besiedelte
Grönland.
Der Neiding aber konnte nicht auf eine Rückkehr hoffen, den er hatte
sich durch seine Tat außerhalb des Menschlichen Kreises gestellt und
war damit mehr den Trollen als den Menschen zugehörig.
Niemand hätte früher einen ehrenhaften Mann gefesselt und wie ein Vieh
behandelt, aber einen Dieb treibt Mann zum Gesetzesthing, die Hände
auf den Rücken gebunden.
Ein Dieb hat kein Recht. Seine Tat ist Neidingswerk, und er gehört in
die Klasse der Mörder, der seine Opfer im Dunkeln überfällt und sich
davonschleicht, ohne seine Waffe als Zeugnis seiner Tat in der Wunde
zu lassen, wogegen der Räuber, der die Leute offen angreift und ihnen
die Habe mit Gewalt aus den Händen reißt, dem Totschläger der Leben
nimmt gleich gerechnet wird.
Der Intensive Hass der Germanen gegen den dessen Finger länger sind als
sein Mut, stammt aus der Furcht vor der heimlichen Zerstörung von Ehre
und Heil.
Diese Männer wussten das wer die Fischgeräte eines Mannes stiehlt, ihre
Fangkraft beeinträchtigt und das Fischheil des Besitzers zerstört.
Genauso wie jemand der einen fremden Stier ohne Erlaubnis benutzt, dem
Tier die Zeugungskraft raubt.
Wenn man eine Mann in seinem Viehbesitz oder in seiner sonstigen Habe
angreift, besteht das Neidingswerk darin, das der Verbrecher ihm in
den Rücken fällt und ihm eine Kraft in einem Augenblick entwendet, wo
er nicht imstande ist, sich zu wehren und sein Recht zu zeigen.