Mann oder Frau nahm sich früher nicht einfach Land, sie mussten es sich durch
ein Ritual zu eigen machen. Keiner solle mehr Land nehmen als er mit seiner
Schiffsmannschaft an einem Tag mit Feuer umfahren (wobei sich das Wort umfahren
sicherlich nicht unbedingt auf eine wirkliche Fahrt mit Schiff oder Wagen bezieht,
da dies von der Geländebeschaffenheit her nicht überall möglich ist) könne.
Man solle ein Feuer anzünden wenn die Sonne im Osten stehe. Dann solle man
andere Rauchfeuer anzünden, so das man ein Feuer von dem anderen aus sehen
könne.
Aber die Feuer die entzündet wurden, als die Sonne im Osten stand, sollen
brennen bis zur Nacht. Dann solle man gehen bis die Sonne im Westen stehe und
da andere Feuer anzünden.
Erst dann konnte man das Land sein eigen nennen.
Auch der Verkauf von Land musste durch ein Ritual wahr gemacht werden. |
Islandschafe |
Um den Verkauf gültig zu machen brauchte man außer dem Verkäufer und dem
Käufer noch zwei Zeugen.
Es wurde ein Speer in den Boden gesteckt, die Beiden Zeugen, der Käufer
und der Verkäufer legten die Hand an den Speer (auf allen Abbildungen liegt
dabei, bei der Hand die den Speer ergreift der Daumen neben den anderen Fingern),
wobei der Empfänger als zukünftiger Eigentümer seine Hand immer oberhalb der
Hand des Gebers hatte.
Wenn eine Frau das Land erwarb, war das Zeichen nicht der Speer sonder der
Spinnrocken, Anscheinend galt der Speer als Synonym für den Mann und der
Spinnrocken als Synonym für die Frau. Anschließend wurde mittels eines Spatens
noch etwas Erde ausgestochen und dem Käufer als Zeichen dafür das sie nun ihm
gehöre, in den Schoss gelegt.
Nun musste der Kauf noch mittels der Schaftfahrt (wobei es sich um eine
Umfahrung des erworbenen Landes handelt), in der noch einmal gezeigt wird
welches Land erworben wurde, so das ein jeder weiß was dem Käufer gehört und
es nachher keine Unstimmigkeiten geben kann.
Bis zum Tage der Umfahrt bestand für den Verkäufer noch ein Reuerecht, das
heißt er konnte sein Land wieder zurück verlangen.