Die Knechte unterschieden sich schon äußerlich von ihren Herren. Ihre Haare
wurden kurz geschoren und ihre Kleidung farblos.
Sie trugen keine Waffen. Ihre Kleidung bestand aus rauem, ungefärbten
Wollstoffen.
Auch die Leibeigenen Frauen mussten sich mit schmucklosen Gewändern aus
schmutzig grauer Wolle begnügen. Aufgabe der unfreien war es, ihren Eignern
alle schweren und niederen Arbeiten abzunehmen.
Sie hüteten und fütterten das Vieh. Sie fuhren Mist und düngten die Felder.
Sie stachen Torf und fällten Bäume.
Mit anderen Worten, sie verrichteten die untergeordneten Dienstleistungen,
die wenig Geschick aber viel Kraft erforderten. Die Frauen und Töchter der
Knechte molken, kochten, wuschen, mahlten Korn und halfen beim Brot backen.
Sie dienten den Kindern der Freien als Ammen, den Hausfrauen als Dienerinnen,
den Männern als Konkubiene.
Werkzeugfund aus Nydam |
Die Sklaven der Wikingerzeit hatten die Funktion einer Ware. |
Sie wurden gekauft, getauscht oder geraubt und konnten dementsprechend
weiter gehandelt werden. Sie waren ein Nichts ohne Seele, biologisch existent,
menschlich nicht vorhanden.
Angehörige einer sozialen Schicht die als feige, stupid, unzuverlässig und
falsch verachtet wurde. Sklave genannt zu werden war deshalb eine
der schwersten Beleidigungen die einem freien nordischen Bauern widerfahren
konnte.
Nichts kam der Schande gleich, als von der Hand eines Knechts zu sterben.
Ein Knecht namens Kark brachte den norwegischen König Olav Tryggvason das Haupt
des Grafen Haakon, auf das ein hoher Preis ausgesetzt war.
Olav verweigerte ihm nicht nur die Belohnung, sondern ließ ihn auf der Stelle
enthaupten. Denn in der nordischen Gesellschaftsordnung war kein Platz für
Sklaven die es wagten Leib und Leben ihres Herrn anzutasten.
Umgekehrt konnte ein freier Mann seinen Knecht nach Belieben töten, prügeln
oder einsperren. Dabei wurde kein Unterschied zwischen niedrig geborenen
Knechten und den frei geborenen Beutesklaven vom letzten Kriegszug gemacht, die
mit dem Verlust ihrer Freiheit auch ihr Fortbestehen als Mensch verloren hatten.
Es war daher nur logisch das ein freier Mann der den Knecht eines Nachbarn
erschlug lediglich eine Geldstrafe zahlen musste, soviel das der Geschädigte
sich gleichwertigen Ersatz schaffen konnte.
Einem freien Mann war es auch erlaubt jederzeit nach Herzenslust über die unfreie
Weiblichkeit zu verfügen.
Die Sprösslinge die der Hausvater mit seinen Mägden erzeugte waren zwar als
zusätzliche Arbeitskraft willkommen, blieben aber im sozialen Nullstatus der
Mutter und mussten aus einem Napf mit den Knechten essen, das heißt sie wurden
als Knechte erzogen.
Holzschwimmer eines Fischernetzes |
Hohn und Verachtung war den Leibeigenen bis zu ihrem Tode sicher. Sie blieben |
namenlos, selbst im Grab.
Sklavengräber der Wikingerzeit enthalten weder Beigaben noch irgendwelche Hinweise
auf ihre Herkunft, Geschlecht und Leben der Toten.
Ibn Fadlan berichtet das die warägischen Händler, denen er im großen Wolgabogen
begegnete, ihre Toten Knechte Hunden zum Fraß vorwarfen.
Obwohl Knechte als Ware behandelt wurden, war ihre Stellung meist besser als es
nach dem Recht den Anschein hatte, sie wurden gebraucht und ihrem Gebrauchswert
entsprechend verpflegt und am Leben gehalten.
Der Alltag ließ die Standesunterschiede zwar nicht verschwinden, machte aber die
soziale Schichtung durchlässig.
Hochadlige Herren und unfreie verkehrten ungezwungen mit einander. Die Leibeigenen
hatten so zu sagen Familienanschluss. Herrenkinder und Sklavenkinder (die ohnehin
oft den gleichen Vater hatten) wuchsen zusammen auf, und oft genug kam es vor das
eine unfreie Amme die Funktion der Erzieherin ausübte.
Aus den Sagas ist auch bekannt das ältere Sklaven während der Abwesenheit des
Hausherren die Vaterrolle übernahmen, Verdiente Sklaven konnten Verwalter oder
Aufseher werden, bei Fehden sogar als unverächtliche Helfer mitwirken.
Bewährten sie sich in dem sie einen Feind nieder streckten, wurde sie oft
freigelassen.
Auch die rechtliche Stellung des unfreien scheint sich in dem Maße gebessert
zu haben, wie ihre Arbeitskraft benötigt wurde.
Allerdings gab es mancherlei regionale Unterschiede. Während auf Island der
Grundsatz galt, das Sklaven weder besitzen noch erwerben oder
vererben dürfen, durften sie in Schweden eine Hütte und einen eigenen Viehbestand
halten.
Sie durfeten ihre Überschüsse aus dem Landwirtschaftlichen Miniaturbetrieb auf
Märkten verkaufen und dabei Geld verdienen, mit dem sie sich dann freikaufen
konnten.
Funde aus Nydam |
In einigen Teilen Schwedens wurden sie sogar als Zeugen vor Gericht akzeptiert. |
Außerdem gab es hier eine legalisierte Form der Sklavenehe, im Gegensatz zu
anderen Ländern des Nordens, in denen das Zusammenleben der unfreien zwar
geduldet, aber nicht legalisiert wurde.
Doch genossen auch diese Nichtehen einen gewissen Schutz.
In Norwegen z.B. hatte ein unfreier, der seine Frau oder Tochter mit einem
Liebhaber im Bett antraf, das Recht zum Brunnen zu gehen, von dort einen
Eimer kaltes Wasser zu holen und die beiden damit ab zu kühlen.
Nicht jeder Sklave war zu Lebenslänglich verurteilt. Knechte konnten auch
freigelassen werden.
Sie hatten die Chance, begnadigt und aus dem Gefängnis der Rechtlosigkeit
entlassen zu werden, wie der Schmied Toke aus Hörning bei Aarhus, der dem
Bauern Gudmunsson einen Gedenkstein dafür setzte das er ihm Geld und Freiheit
schenkte.
Von dem Norweger Erling Skjalgsson, der um 1100 in Rogaland lebte wissen wir
das er viele Sklaven frei ließ, ja das er sie regelrecht auf ihre Freiheit
vorbereitete, indem er sie anhielt zu sparen und sich frei zu kaufen.
Auch die Gesetzbücher der Wikinger enthalten zahlreiche Hinweise auf die
Freilassung von Unfreien. So war es den Bauern in Westnorwegen von der Mitte
des 11. Jahrhunderts an auferlegt, alljährlich einem Sklaven die Freiheit zu
schenken.
In Skane in Schweden erstreckt sich der Freilassungsakt über eine ganze
Generation, erst der Sohn des seiner sozialen Fesseln entledigten Knechtes galt
endgültig als frei. In Island verblieben den Neufreien gewisse Verpflichtungen
gegenüber ihrem früheren Besitzern.
Die Isländischen Gesetzbücher ließen auch die Möglichkeit offen, einen
gewesenen Sklaven der sich seiner Freiheit nicht würdig zeigte wieder zu
verknechten. Sondervorschriften befassten sich mit der Freilassung von Kindern
unfreier Mütter und freier Väter, einem Fall der häufig vor kam.