{"id":464,"date":"2011-08-06T22:15:35","date_gmt":"2011-08-06T22:15:35","guid":{"rendered":"http:\/\/schiffsmond.net\/?p=464"},"modified":"2024-09-01T17:29:16","modified_gmt":"2024-09-01T17:29:16","slug":"der-gerichtskampf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schiffsmond.net\/index.php\/der-gerichtskampf\/","title":{"rendered":"Der Gerichtskampf"},"content":{"rendered":"<p>Wir sind gerade dabei f\u00fcr uns Turnierregeln festzulegen. Dazu haben wir Informationen \u00fcber das Mittelalterliche Kampfgericht gesucht, um zu versuchen etwas daraus in unser Regelwerk einflie\u00dfen zu lassen. Da ich dachte das es vielleicht auch f\u00fcr andere interessant sein k\u00f6nnte habe ich das gefundene hier ver\u00f6ffentlicht, Dabei bin ich haupts\u00e4chlich auf vier Informationsquellen gesto\u00dfen. Den Schwabenspiegel, den Sachsenspiegel, Meister Talhoffers Beschreibungen und die Regeln f\u00fcr den Gerichtskampf im Berliner Stadtbuch. Was mich vermuten l\u00e4sst das sich diese auch in anderen Stadtb\u00fcchern finden lassen.<br \/>\nIm gro\u00dfen und ganzen folgen die drei Regelwerke dem gleichen Leitfaden. Unterschiede gibt es nur in den Details, sei es die Beschreibung des Kampfplatzes, Die Vorbereitungszeit (fehlt in Berlin), die Bewaffnung, usw.<br \/>\nDie \u00dcbersetzungen von Schwabenspiegel und dem Berliner Stadtbuch habe ich so gut gemacht wie ich es vermag. \u00dcbersetzung des Sachsenspiegels stammt nicht von mir. Textteile die ich nicht \u00fcbersetzen kann habe ich im Originaltext und kursiv stehen lassen. Sollte jemand Erg\u00e4nzungs- oder Verbesserungsvorschl\u00e4ge haben w\u00e4re ich dankbar. Die \u00dcbersetzung Meister Talhoffers Text zum Gerichtskampf aus dem Thott 290 2\u00b0 folgt sp\u00e4ter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #8b0000;\">B<\/span>erliner Stadtbuch (14. Jahrhundert)<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>I<\/strong><\/span>tem. Sollten sich zwei K\u00e4mpfer fordern und die Notwendigkeit f\u00fcr einen Gerichtskampf entstehen. Muss der Kl\u00e4ger den Landesherrn, oder seinen Dienstherren bitten, das er sich eines Friedensbrechers oder vorreders (Vertragsbr\u00fcchigen?) bem\u00e4chtigen muss. Oder was es sei das er zu seinem Recht bedarf.<br \/>\nWenn ihm das mit Urteil genehmigt wird, das er das tun muss, so fragt er wo er sich seiner bem\u00e4chtigen soll, so das es ihm hilft zu seinem Recht zu kommen.<br \/>\nSo findet man zum Recht&nbsp; tugentlich auf dem Dienstweg. Wenn er sich seiner bem\u00e4chtigt hat, und ihn mit Erlaubnis geladen hat, so soll er ihm mitteilen warum er sich seiner bem\u00e4chtigt hat.<br \/>\nDas soll er sofort tun, oder darum bitten. So muss er ihn beschuldigen das er den Frieden an ihm gebrochen hat, entweder auf des K\u00f6nigs freier Stra\u00dfe, oder im Dorf, in der Heide, und nume oder wo es geschehen ist. Und auf welche weise er den Frieden an ihm gebrochen hat, danach richte er auch seine Klage.<br \/>\nBeschuldigt er ihn aber das er ihn verwundet und ihn in Bedr\u00e4ngnis gebracht hat, was er wohl beweisen soll. So soll er beweisen die Wunde, oder die Narbe welche die Wunde hinterlie\u00df, auch wenn sie schon verheilt ist.<br \/>\nSo f\u00e4hrt er in der Klage fort, das er ihn beraubt hat seines Gutes und wie viel er ihm genommen hat, das es nicht wertlos sei, das es wohl des Kampfes w\u00fcrdig sei. Zu den drei Missetaten soll er klagen zu male oder zu einem anderen Missetat, welches das auch sei.<br \/>\nWenn er etwas verschweigt, was auch immer hat er seinen Kampf damit verloren.<\/p>\nngg_shortcode_0_placeholder\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>S<\/strong><\/span>o spricht er weiterhin: Da sah ich selbst dem selben und beschrie ihn mit dem Vorwurf . Will er sich bekennen, soll es mir lieb sein, und bekennt er sich nicht will ich ihn \u00fcberf\u00fchren mit allem Recht das mir die Sch\u00f6ffen oder meines Herren Mann geben unter welchem Gericht das sei, urteilen zum recht. Bittet jener um Gew\u00e4hr. Soll man ihm die Leisten, doch muss er seine Klage wohl verbessern vor der Gew\u00e4hrleistung. Wenn die Gew\u00e4hrleistung gegeben ist, so bietet jener seine Unschuld, das ist ein Eid und Gerichtskampf, wenn der Kl\u00e4ger ihn gefordert hat und aufgrund seiner Verletzung in der Lage ist den Kampf zu f\u00fchren.<br \/>\nEin jeder Mann mag den Kampf verweigern wenn er von besserer Geburt ist als der fordernde. Wer aber von besserer Geburt ist, dem kann der von niederer Geburt den Kampf nicht abschlagen.<br \/>\nAuch mag sich ein Mann dem Kampf verweigern, wenn er ihn nach dem Mittag fordert, es sei denn es ist fr\u00fcher damit begonnen worden.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>K<\/strong><\/span>ampfes mag auch ein Mann seinem Verwandte bewahren, wenn sie Verwandte sind, das m\u00fcssen selbsiebt Leute verb\u00fcrgen auf die Heiligen, das sie so nahe Verwandte sind das sie durch das Recht miteinander nicht fechten sollen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>W<\/strong><\/span>enn sie denn beide dem Kampf vertrauen und zugewendet haben, so soll dem zugesprochen werden, zum Kampf w\u00e4hlen in welchem Gewand und mit welcher Wehr sie fechten sollen. Ihr Gewand und ihre Wehr soll gleich sein. Harnisch, Messer und Schwert.<br \/>\nOrte sollen sie von den Schwertscheiden brechen, wenn sie die Erlaubnis der Herren dazu haben.<\/p>\nngg_shortcode_1_placeholder\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>Z<\/strong><\/span>wei Bevollm\u00e4chtigte sollen sie dabei haben. Die da sind das man sie gleich macht und nach rechter Gewohnheit bewaffne. Einen Kreismeister soll man einsetzen, der den Friede verordnen soll im <em>warft<\/em> (ist eine Erdaufsch\u00fcttung welche eigens f\u00fcr den Kampf get\u00e4tigt wurde, im folgenden werde ich das mit \u201eRing\u201c \u00fcbersetzen), das sie niemand&nbsp; st\u00f6re in ihrem Kampf. Der Kreismeister soll jedem K\u00e4mpfer einen Mann geben der seinen Baum (Stange) tr\u00e4gt. Die sollen die K\u00e4mpfer in nichts behindern, au\u00dfer wenn einer f\u00e4llt, das er den Baum dann senkt, oder wenn er verwundet wird und des Baumes bittet.<br \/>\nSelbiges soll er nicht tun, es sei den er hat dazu die Erlaubnis des Kreismeisters: Wenn der K\u00e4mpfer den Baum w\u00e4hlt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>N<\/strong><\/span>ach dem der Gerichtsversammlung Friede geboten ist, so sollen sie den Ring zum richten bereiten, dann soll ihn der Kreismeister genehmigen. Dann sollen die beiden ger\u00fcstet vortreten und schw\u00f6ren: Der eine das die Schuld wahr sein um die er den andern beklagt, und in den Kreis geladen hat.<br \/>\nDer andere soll schw\u00f6ren das er unschuldig sei, das ihm Gott deshalb helfe beim Kampf.<br \/>\nDie Sonne soll man ihnen gleich zuteilen wenn sie zusammen erstmals in den Ring reiten oder gehen. Der Kl\u00e4ger soll als erster in den Ring kommen. Sollte der andere zu lange warten, soll man ihm durch Boten die Forderung \u00fcberbringen der Gerichtsladung zu folgen, diese schickt man in das Haus in dem er sich r\u00fcstet und soll zwei Sch\u00f6ffen mit schicken. Ebenso soll man ihn zum zweiten und zum dritten mal laden.<br \/>\nUnd kommt er auch zur dritten Ladung nicht, soll der Kl\u00e4ger aufstehen, zum Kampfe vortreten und mit dem Schwert zwei Schl\u00e4ge und einen Stich gegen die Luft f\u00fchren. Damit hat er jenen der Klage \u00fcberf\u00fchrt. Um derer er ihn angesprochen hat, und der Kreismeister soll ihn richten als wenn er besiegt wurde mit Kampf.<br \/>\nKommt aber der Kl\u00e4ger mit dem anderen in den Ring und der Kl\u00e4ger verletzt, verz\u00f6gert die Absprache der er vorher zugestimmt hat so ist er des Kampfes ganz <em>dervallen<\/em>.<\/p>\nngg_shortcode_2_placeholder\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>F<\/strong><\/span>\u00fchren zwei schlichte Leute einen Kampf um eine Sache, welcherlei das auch sei, in einem <em>warft oder in eyne boden<\/em> zu fechten, die sollen in rot gekleidet sein, aus Leder oder Leinen, wie sie wollen, soviel sie beide wollen.<br \/>\nKopf und F\u00fc\u00dfe sollen blo\u00df sein, und an den H\u00e4nden sollen sie d\u00fcnne Handschuhe haben.<br \/>\nEin blo\u00dfes Schwert oder Messer sollen sie in der Hand haben und eines umgeg\u00fcrtet, oder zwei, das steht in ihrem ermessen.<br \/>\nWurde ein K\u00e4mpfer in der Zeit krank, so das er nicht k\u00e4mpfen kann und hat er niemanden der f\u00fcr ihn k\u00e4mpfen will, soll man ihm soviel Zeit geben wie er bedarf um Gesund zu werden, damit er sich im Kampf zu wehren vermag.<\/p>\n<p><a title=\"Das Berliner Stadtbuch\" href=\"http:\/\/www.archive.org\/details\/berlinischessta00gergoog\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"color: #8b0000;\">Das Berliner Stadtbuch findet ihr hier<\/span><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #8b0000;\">D<\/span>er Schwabenspiegel (1275)<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">V<\/span>om K\u00e4mpfen<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>W<\/strong><\/span>er einen Standesgenossen auf Kampf anspricht, der soll den Richter bitten das er sich des Friedensbrechers, oder treulosen Mannes bem\u00e4chtigt, dabei soll unterschieden werden.<br \/>\nUnd wenn sich der Richter seiner bem\u00e4chtigt hat, so soll der Richter fragen in welcher Weise er die Treue an ihm gebrochen hat da mag der <em>klager ein gesprech umb nemen oder er mag es ze hant sagen.<\/em><br \/>\nEr soll sagen was geschehen ist, ob er ihn auf der Stra\u00dfe beraubt oder verwundet hat oder wie es geschehen ist, oder ob er die Treue an ihm gebrochen hat und in welcher Art er den Frieden an ihm gebrochen hat, in der Art soll er ihn beklagen.<br \/>\nBeschuldigt er ihn das er ihn verwundet hat, und die Wunde ist heil, soll er die Narbe beweisen. Die<br \/>\n<em>beweisung die hat doch nit krafft, er mu\u00df die wunden ertzeugen salb drit, ob er laugnet, on yener seinen eyde bewtet. hat yener nicht getzeugen, so sol er im die hant abtziehen und sol<\/em> also sprechen.<\/p>\nngg_shortcode_3_placeholder\n<p><span style=\"color: #ffffff;\"><strong>M<\/strong><\/span><br \/>\nHerr Richter, mit eurer Erlaubnis schw\u00f6re ich den Eid und will das beh\u00e4rten mit meinem Leib auf den seinen, das ich Recht habe und er Unrecht. So soll der Richter von beiden B\u00fcrgschaft nehmen, den Kampf sollen sie dann innerhalb von sechs Wochen austragen.<br \/>\nFordert ein Mann einen anderen nach Mittag zum Kampf, kann dieser das ausschlagen. Fordert ein niedrig geborener einen besser geborenen kann dieser den Kampf ausschlagen. Fordert jedoch ein h\u00f6her geborener einen niedrig geborenen, kann dieser den Kampf nicht ausschlagen.<\/p>\nngg_shortcode_4_placeholder\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>U<\/strong><\/span>nd fordert einer einen anderen zu Kampf obwohl sie Verwandt sind, so sollen sie nicht miteinander k\u00e4mpfen, es m\u00fcssen dies Verwandte bezeugen das sie \u00fcber f\u00fcnf Generationen miteinander Verwandt sind, <em>also wz es zu der sibenden sipp<\/em>.<br \/>\nNun hat der Papst erlaubt das man eine Frau nehmen darf mit der man bis in die f\u00fcnfte Generation Verwandt ist, woraufhin die K\u00f6nige beschlossen haben das man k\u00e4mpfen darf wenn man \u00fcber die f\u00fcnfte Generation hinaus miteinander Verwandt ist.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">E<\/span>benfalls vom K\u00e4mpfen<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>D<\/strong><\/span>er Richter soll dem Beschuldigten sowohl ein Schild als auch ein Schwert leihen. Und wenn es soweit ist das der Kampf stattfindet soll der Richter den beiden k\u00e4mpfern zwei Boten geben, die darauf achten das beide nach rechter Gewohnheit bewaffnet werden.<br \/>\nGekleidet sollen die K\u00e4mpfer in Leinen und Leder sein, soviel sie wollen. Haupt und F\u00fc\u00dfe sollen blo\u00df sein und an den H\u00e4nden sollen sie d\u00fcnne lederne Handschuhe haben.<br \/>\nJeder soll ein Blo\u00dfes Schwert in den H\u00e4nden halten und jeder eins, oder zwei umgeg\u00fcrtet, das steht in ihrer Wahl.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>E<\/strong><\/span>inen runden Schild soll ein jeder haben der nicht aus Bein, Holz oder Leder sei. Fechten sollen sie mit eisernen Bucklern wie es Gewohnheit ist.<\/p>\nngg_shortcode_5_placeholder\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>G<\/strong><\/span>ekleidet sein sollen sie in einen Rock ohne \u00c4rmel. Man soll sie k\u00e4mpfen lassen wie es im Land Gewohnheit ist.<br \/>\nDen Zuschauern soll man bei Todesstrafe Frieden gebieten damit die K\u00e4mpfer niemand in ihrem Kampf st\u00f6rt.<br \/>\nBeiden soll der Richter einen Mann geben der eine Stange tr\u00e4gt, der diese \u00fcber seinen Mann hat wenn dieser f\u00e4llt. Und <em>vergicht<\/em>&nbsp; (gibt er auf), so ist er \u00fcberwunden, will er jedoch wieder aufstehen soll man ihn lassen. Wer die Stange erbittet, f\u00fcr den soll man sie senken, das muss der Richter jedoch erlauben.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>E<\/strong><\/span>inen Ring soll man machen, zwanzig, oder f\u00fcnfundzwanzig Schuh gro\u00df, je nach Art des Landes und wer daraus flieht den urteilt man als Sieglos.<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>A<\/strong><\/span>n den Schwertern soll der Ort abgebrochen sein. Vor den Richter sollen sie beide gewappnet treten und schw\u00f6ren. Der eine das seine Klage rechtens und wahr sei mit der er den anderen beklagt, der andere soll schw\u00f6ren das er unschuldig sei. Und das ihnen Gott helfe bei ihrem Kampf. Die Sonne soll man ihnen gleich zuteilen wenn sie in den Ring eintreten. Wenn er Beklagte verliert sol man ihn richten.<br \/>\nFindet der Kampf wegen Totschlags statt, geht es dem Verlierer ans Haupt. Geht es um eine zugef\u00fcgte Wunde verliert der Verlierer eine Hand. Um unblutige Wunden wird nicht gek\u00e4mpft.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">W<\/span>er zuerst zu dem Kampf kommt<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>D<\/strong><\/span>er K\u00e4mpfer welcher zuerst zu dem Ring kommt soll den B\u00fcttel bitten auch seinen Gegner antreten zu lassen. Ist der Geforderte nicht anwesend soll der B\u00fcttel ihn in dem Haus aufsuchen in dem er sich r\u00fcstet.<br \/>\nIn dem Fall soll der Richter zwei mit dem B\u00fcttel senden in in dergestalt vorladen: \u201eIch heische den Mann XY zum ersten mal, das soll er auch ein zweites und drittes mal tun. Kommt er auch bei der dritten Aufforderung nicht, sollen sie in den Ring gehen und ihn auch dort noch einmal aufrufen. Sie sollen bis zum Mittag warten und kommt er auch dann nicht, soll der Kl\u00e4ger aufstehen und sich zu Kampf anbieten, soll zweimal in die Luft und ein drittes mal in die Erde schlagen.<br \/>\nEs soll sich gegen den Wind stellen und soll sein Schwert in die Erde stecken, so hat er seine Klage gegen den anderen als rechtens bewiesen und ihn besiegt, als wenn er mit ihm gefochten h\u00e4tte.<\/p>\n<p>ngg_shortcode_6_placeholder<br \/>\nDer Richter soll jenen sofort in die Acht nehmen, ihn des Meineids \u00fcberf\u00fchren und ihn f\u00fcr Rechtlos erkl\u00e4ren. Und per Urteil sein Eigen und Lehen einziehen. Das Eigen soll derjenige bekommen von dem vorher gesprochen wurde und das Lehen soll des Herren ledig sein, als wenn das Lehen keinen Erben h\u00e4tte.<br \/>\nDas Kind soll nicht anstatt des Vaters haften, und kommt der Kl\u00e4ger nicht soll das selbe Recht Anwendung finden, <em>wedere nicht f\u00fcr kumpt des b\u00fcrgen soll<\/em> der Richter auffordern und n\u00f6tigen das er den vor Gericht bringe, dessen B\u00fcrge er ist. Dabei soll der Richter ihn unterst\u00fctzen. Und vermag der B\u00fcrge es nicht in vor Gericht zu bringen, richte man den B\u00fcrgen als w\u00e4re er selbst Schuld.<br \/>\nMann soll auch einen toten Mann der beim Diebstahl oder Raub erschlagen wurde,<em> als wenn dz sol man richten als umb die notwer, es sey dann also, ob man den raube oder diepheit by im begreiff.<\/em><br \/>\n<em>Und hat man den schub, man scheubet in auff den toten als ob er lept Und ist des gutes als vil das er des todes wert ist. Und ist es raub man sol in also t\u00f6ten enthaupten Ist daz er also erschlagen w\u00fcrt daz er sich nicht wolt lassen vahen<\/em>, hat der tote Mann einen Freund der f\u00fcr ihn k\u00e4mpfen will, <em>der widerw\u00fcrffet die siben zewgen. Ist aber der schub da, so helfen die Zeugen nicht, und ist das ein man ein kampf verb\u00fcrget auff einen tag unnd nicht f\u00fcr kommet,<\/em> und hat er einen Freund der f\u00fcr ihn k\u00e4mpfen will, muss jener mit Recht bestehen, mit dem Recht von dem hier vor gesprochen wurde.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">W<\/span>ie man zum Kampf Tag geht<\/strong><\/p>\n<p><em><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>V<\/strong><\/span>ersaumet ein herr sein lant t\u00e4ding dz er dar kommet da mit versaumet er den leuten nichts wann die ein t\u00e4ding. Und ist yeman vor dar gebotten, die gebot sollen stet sein, aber di\u00df ist ab. Und spricht ein man den anderen kempfflichen an und ist im darumb nicht gebotten und ist er doch da ze gegen,<\/em> man soll ihnen anhand ihres Standes eine Anzahl von Tagen geben um sich auf den Kampf vor zu bereiten, wenn sie dessen bed\u00fcrfen. Dem <em>semper<\/em> freien gibt man sechs Wochen f\u00fcr das Training. Dem Mittelfreien vier Wochen, den Dienstmannen und allen anderen Leuten zwei Wochen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">W<\/span>ie ein Lahmer k\u00e4mpfen soll<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>W<\/strong><\/span>enn man einen Lahmen Mann zum Kampf fordert der keinen Vormund hat, soll man ihm einen Tag geben um einen Mann zu bringen der f\u00fcr ihn k\u00e4mpft. Den Mann den er bringt soll man f\u00fcr ihn nehmen, er hat dann sein Recht verloren wie hier vor besprochen ist. Hat ein Mann eine Behinderung an den H\u00e4nden oder an den F\u00fc\u00dfen, die er beweisen muss, und ist sie dergestalt das sie ihn am Kampf hindert, kann er mit Recht behaupten nicht k\u00e4mpfen zu k\u00f6nnen. Auch wenn er schlechte Augen hat ist er ebenfalls des Kampfes ledig, muss aber einen gewinnen der dazu taugt und f\u00fcr ihn k\u00e4mpfen will, sei es durch Zuneigung oder f\u00fcr Geld. Wenn er das nicht tun will, soll der Richter von Gut des Lahmen einen K\u00e4mpfer verpflichten. Er soll dem K\u00e4mpfer die H\u00e4lfte des Gutes geben, nicht mehr.<\/p>\n<p><strong><span style=\"color: #8b0000;\">V<\/span>om Kampf<\/strong><\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>W<\/strong><\/span>enn ein Mann vor Gericht zum Kampf gefordert wird und der Tag des Kampfes festgesetzt wird, soll der Richter beiden Frieden gebieten bis auf den selbigen Tag. Und bricht einer den Zeitpunkt und den Frieden an dem anderen, man soll \u00fcber ihn richten ohne Kampf, wie vorher besprochen wurde.<\/p>\n<p><a title=\"Der Schwabenspiegel\" href=\"http:\/\/lucia.kbr.be\/multi\/ms_14689_91Viewer\/imageViewer.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"color: #8b0000;\">Den Schwabenspiegel findet ihr hier.<\/span><\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #8b0000;\">D<\/span>er Sachsenspiegel (1220)<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"color: #8b0000;\"><strong>W<\/strong><\/span>er einen seiner Standesgenossen zum Zweikampf herausfordern m\u00f6chte, der muss den Richter bitten, das er sich eines Friedensbrechers, den er da sehe, dem Recht entsprechend, bem\u00e4chtigen d\u00fcrfe. Wenn ihm durch Urteil zugesprochen wird, das er dies tun d\u00fcrfe, so soll er fragen, wo er sich seiner bem\u00e4chtigen solle, damit es ihm f\u00fcr sein Recht f\u00f6rderlich sei. So wird man ihm zu Recht befinden: mit Anstand beim Halskragen.<\/p>\n<p>ngg_shortcode_7_placeholder<br \/>\nWenn er sich so seiner bem\u00e4chtigt und ihn darauf mit Erlaubnis wieder losgelassen hat, dann soll er ihm er\u00f6ffnen, warum er sich seiner bem\u00e4chtigt hat; das kann er sofort machen, wenn er will, oder eine Beratung dar\u00fcber halten. Dann muss er ihn anklagen, das er den Frieden ihm gegen\u00fcber gebrochen habe, entweder auf des K\u00f6nigs Stra\u00dfe oder in dem Dorf. Auf welche Weise er ihn gebrochen hat, auf diese Weise soll er gegen ihn klagen. So beschuldige er ihn abermals, das er ihn verwundet und ihm Gewalt angetan habe, die er beweisen k\u00f6nne. So soll er die Wunde vorweisen oder die Narbe, wenn sie bereits verheilt ist. Dann klage er weiter, das er ihn seines Gutes beraubt oder davon soviel genommen habe, das es nicht Wertlos sei, wenn es deswegen zum Zweikampf komme. Wegen dieser drei Verbrechen soll er auf einmal klagen. Sofern er dabei verschweigt, so hat er seinen Kampf daran verloren.<br \/>\nSo spreche er weiterhin: \u201cDort habe ich selbst eben denselben gesehen und mit dem <em>Ger\u00fcfte<\/em><br \/>\n<em>beschrien<\/em>. Will er dies zugeben, so soll es mir lieb sein. Und wenn er sich nicht dazu bekennt,<br \/>\nso will ich ihn \u00fcberf\u00fchren mit all dem Recht, das mir das Landvolk zuerkennt oder die Sch\u00f6ffen, wenn es unter des K\u00f6nigs Bann&#8220;. Dann bitte jener um Gew\u00e4hrschaft, die man ihm leisten soll. Doch kann der Mann vor der Gew\u00e4hrleistung<br \/>\nseine Klage verbessern. Wenn die Gew\u00e4hrschaft ausgesprochen worden ist, so bietet jener seine Unschuld an, das ist ein Eid und ein gerichtlicher Zweikampf, wenn der Kl\u00e4ger ihn zu Recht dazu aufgefordert hat und wenn es so ist, wie ich meine, wenn er ihn trotz seiner k\u00f6rperlichen Verletzung ausfechten kann. Jeder Mann<br \/>\nkann den Zweikampf demjenigen verwehren, der von geringerer Geburt ist. Wer aber von h\u00f6herer Geburt ist, den kann der niedriger Geborene wegen dessen h\u00f6herer Geburt nicht zur\u00fcckweisen, wenn er ihn zum Kampf herausfordert.<br \/>\nDen Zweikampf kann auch derjenige verweigern, der erst nach Mittag dazu aufgefordert wird, es<br \/>\nsei denn damit eher begonnen worden. Der Richter soll auch demjenigen, den man beschuldigt, einen Schild und ein Schwert stellen, wenn er dessen bedarf.<br \/>\nDen Zweikampf kann ferner ein Mann seinem Verwandten verweigern, wenn sie beide Verwandte<\/p>\n<p>ngg_shortcode_8_placeholder<br \/>\nsind und wenn er dies selbstsiebt auf die Heiligen beschw\u00f6rt, das sie also so nahe Verwandte sind, das sie von Rechts wegen nicht gegeneinander fechten sollen. Der Richter soll jedem von ihnen, die da fechten sollen, zwei Bevollm\u00e4chtigte beigeben, die darauf zu achten haben, das man sie nach rechter Gewohnheit r\u00fcste. Leder und Leinen d\u00fcrfen sie anlegen, soviel sie nur wollen. Kopf und F\u00fc\u00dfe sind nach vorne hin blo\u00df, und an den H\u00e4nden sollen sie nur d\u00fcnne Handschuhe tragen; ein blankes Schwert in der Hand und eines oder zwei umgeg\u00fcrtet, das steht ganz in ihrer Wahl; einen runden Schild in der anderen Hand, an dem nur Holz und Leder sein darf, ausgenommen der Buckel, der aus Eisen sein darf; einen \u00e4rmellosen Rock \u00fcber der R\u00fcstung. Dem Kampfplatz soll man Friede gebieten bei Todesstrafe, damit sie niemand bei ihrem Zweikampf st\u00f6re. Jedem von ihnen soll der Richter einen Mann beigeben, der seine Stange trage. Diese sollen sie in nichts behindern, au\u00dfer es f\u00e4llt einer, da\u00df er die Stange dazwischen steckt oder wenn einer verwundet wird oder um die Stange bittet. Doch darf er dies nicht tun, wenn er nicht die Erlaubnis des Richters dazu hat. Nachdem dem Kampfplatz Friede geboten ist, sollen sie den Kampfplatz zu Recht begehren. Den&nbsp; soll ihnen dann der Richter mit seiner Erlaubnis \u00fcberlassen. Die Eisenspitzen sollen sie von den Schwertscheiden brechen, sofern sie denn die Erlaubnis von dem Richter haben. Beide sollen ger\u00fcstet vor den Richter treten und schw\u00f6ren &#8211; der eine, das die Anschuldigung zu Recht bestehe, um die er ihn angeklagt habe, der andere, das er unschuldig sei -, so das ihnen Gott beistehen m\u00f6ge in ihrem Kampf. Die Sonne soll man ihnen gleichm\u00e4\u00dfig zuteilen, wenn sie zum ersten Male zusammentreffen. Wird derjenige, gegen den man geklagt hat, besiegt, so richtet man \u00fcber ihn. Erk\u00e4mpft er einen Sieg, dann l\u00e4sst man ihn frei mit <em>Gewette<\/em> und Bu\u00dfe. Der Kl\u00e4ger soll zuerst in den eingehegten Kampfplatz kommen. Wenn der andere zu lange z\u00f6gert, dann soll ihn der Richter durch den Fronboten in dem Haus, in dem er sich r\u00fcstet, herausfordern lassen, und er soll zwei Sch\u00f6ffen dazu mitschicken. Ebenso soll man ihn ein zweites und ein drittes Mal vorladen.<br \/>\nErscheint er auch zu der dritten Vorladung nicht, so soll der Kl\u00e4ger aufstehen und sich zum Kampf erbieten, und er soll zwei Schl\u00e4ge und einen Stich gegen den Wind ausf\u00fchren. Damit hat er jenen der Klage \u00fcberf\u00fchrt, wegen der er ihn zum Zweikampf herausgefordert hat, und so soll der Richter \u00fcber ihn&nbsp; richten, als ob er im Kampf besiegt worden w\u00e4re.<\/p>\n<p><a title=\"Der Sachsenspiegel\" href=\"http:\/\/diglit.ub.uni-heidelberg.de\/diglit\/cpg164\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"color: #8b0000;\">Den Sachsenspiegel findet ihr hier.<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir sind gerade dabei f\u00fcr uns Turnierregeln festzulegen. Dazu haben wir Informationen \u00fcber das Mittelalterliche Kampfgericht gesucht, um zu versuchen etwas daraus in unser Regelwerk einflie\u00dfen zu lassen. 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